eBay geht gegen Verkauf von virtuellen Gütern vor

Defacto setzt eBay mit den Löschungen derzeit nur eine schon lange bestehende Regelung um, die auch in den Geschäftsbedigungen des Unternehmens zu finden ist. Demnach muss der Verkäufer auch der Inhaber des zu grunde liegenden geistigen Eigentums sein, oder mindestens über eine Erlaubnis des Rechteinhabers besitzen. Da dies nur selten der Fall ist, hat man sich jetzt zu den Maßnahmen entschlossen.
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