Europäische Union macht Batterie-Recycling zur Pflicht
Firmen, die in EU-Ländern Batterien herstellen, müssen sich bei den jeweiligen nationalen Behörden registrieren. Hinzu kommt, dass sie ihre Produkte ab 2009 mit genauen Informationen zu deren Leistung versehen müssen. Die neue Direktive verbietet den Verkauf von "mobilen" Akkus & Batterien mit mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber- bzw. 0,002 Prozent Kadmiumanteil.
Nun dürfen nur noch Rettungs- und Alarmsysteme, Medizintechnik sowie schnurlose Werkzeuge mit solchen Akkus ausgestattet werden. Eine Batterie gilt als "mobil", wenn diese weniger als ein Kilogramm auf die Waage bringt. Durch das neue Gesetz soll der Umfang der Umweltschäden reduziert werden, die entstehen, wenn eine mit den giftigen Substanzen gefüllte Batterie achtlos weggeworfen wird.
Bisher gibt es nur in sechs der 25 EU-Mitgliedsstaaten Rücknahmesysteme für alte Batterien und Akkus. In Deutschland werden rund 39 Prozent der gebrauchten Stromspeicher der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Bis 2016 will die EU diesen Wert auf 45 Prozent steigern und führt zu diesem Zweck zunächst eine Untergrenze von 25 Prozent ein.
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