Hersteller muss bei mangelnder Vorsicht nachbessern

Hardware Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat in einem Urteil, das am letzten Freitag veröffentlicht wurde, entschieden, dass die Besitzer von Computern auch Anspruch auf Fehlerbeseitigung haben, wenn sie ihr Gerät aus mangelnder Vorsicht beschädigt haben. In dem konkreten Fall gaben die Richter einer Laptop-Eignerin recht und verurteilten den Hersteller zur Nachbesserung. Die Kundin hatte den Akku ihres tragbaren Computers wechseln wollen und dabei die Abdeckung des Batteriefachs beschädigt. Zunächst hatte sich der Produzent geweigert den Schaden zubeseitigen, da die Frau angeblich nicht geschickt genug gewesen sei.

Um seinen Standpunkt zu untermauern, zitierte der Hersteller des Geräts Statistiken, denen zufolge das Problem bei 15000 Geräten nur rund 10 Mal aufgetreten sein soll. Die Richter waren der Meinung, dass ein Computer so gebaut sein müsse, dass auch ein unvorsichtiger Umgang damit nicht direkt einen Schaden nach sich ziehe. Auch, dass das Problem selten auftrete, schliesse keine Konstruktionsmängel aus.
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