Hersteller muss bei mangelnder Vorsicht nachbessern

Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat in einem Urteil, das am letzten Freitag veröffentlicht wurde, entschieden, dass die Besitzer von Computern auch Anspruch auf Fehlerbeseitigung haben, wenn sie ihr Gerät aus mangelnder Vorsicht beschädigt haben. mehr...

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