Sony BMG einigt sich in erster "Root-Kit"-Klage
Die Einigung deckt beide von Sony BMG verwendeten Kopierschutz-Systeme ab. Besitzer oder Nutzer von CDs auf denen die inzwischen "berühmt" gewordene Software XCP der britischen Firma First4Internet und des Produkts MediaMax von Suncomm können nun Ansprüche stellen. Speziell XCP hatte Aufsehen erregt, weil sich die Software ungefragt installierte und zu allem Überfluss auch noch diverse Sicherheitslücken enthielt.
Sony BMG wird im Rahmen der Übereinkunft den Käufern der CDs Schadenersatzzahlungen leisten und stellt Software bereit, die beide Programme entfernen beziehungsweise aktualisieren kann. Weiterhin ruft die Firma alle XCP-CDs zurück und stellt für mindestens zwei Jahre keine Medien mit dem MediaMax-Kopierschutz her.
Hinzu kommen weitere Strafmassnahmen, falls das Label innerhalb der nächsten zwei Jahre CDs mit Kopierschutz produziert. Ausserdem gibt es noch eine Reihe weiterer Auflagen, die sich in der immerhin 42 Seiten starken Vereinbarung einsehen lassen (PDF. Die Einigung benötigt noch die Zustimmung des zuständigen Gerichts.
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