Hammer-Urteil: Gericht hält Rückabwicklung bei Cupra Born für möglich
Wegen einer möglichen Brandgefahr beim Cupra Born hält das Landgericht Offenburg die Rückabwicklung eines Kaufvertrags für denkbar. Der Rückruf betrifft Fahrzeuge aus dem Zeitraum von Februar 2022 bis April 2024. Seat muss sich nun erklären.
Im konkreten Fall geht es um ein Fahrzeug mit Erstzulassung im Dezember 2023. Es fällt in den Zeitraum der Rückrufaktion 93S4, die laut Datenbankauszug Fahrzeuge aus der Produktion von Februar 2022 bis April 2024 betrifft. Bei diesen Autos entsprechen bestimmte Batteriemodule nicht den Vorgaben. Das kann zu Reichweitenverlust und Brandgefahr führen.
Der Konzern versuchte, die Brandgefahr per Software mit einer Ladesperre bei 80 Prozent einzudämmen. Dadurch sinkt die nutzbare Reichweite. Der Cupra Born basiert auf dem Modularen E-Antriebs-Baukasten und teilt Komponenten etwa mit dem VW ID.3 und dem Audi Q4 e-tron.
Nach Auffassung des Gerichts müssen die Beklagten, also Seat, nun genau darlegen, dass das Fahrzeug der Klägerin nicht vom Rückruf betroffen ist. Von der Klägerin könne man keine konkreteren Angaben verlangen. Käufer kennen laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die internen Fahrzeug- und Batteriedaten nicht, was ein Problem darstellt.
Gelingt die Reparatur nicht in angemessener Zeit, sieht die Verordnung einen Erstattungsanspruch vor. Dieser mögliche Weg zur Rückgabe richtet sich direkt gegen Seat. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, muss das Gericht noch entscheiden. Die Beklagten können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen. Infografik E-Autos auf dem Vormarsch: Neuzulassungen in Deutschland 2026
Seat plant unterdessen den Generationswechsel: Ab 2030 soll ein vollelektrischer Cupra Leon den Born ersetzen.
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Siehe auch:
- Beim Cupra Born drohen wegen fehlerhafter Batteriemodule Brandgefahren
- Eine Rückrufaktion umfasst Cupra-Fahrzeuge von Februar 2022 bis April 2024
- Der Konzern begrenzte die Ladeleistung per Software auf maximal 80 Prozent
- Laut Gericht muss Seat nun beweisen, dass das betroffene Auto mängelfrei ist
- Die EU-Produktsicherheitsverordnung sieht eventuell Erstattungsansprüche vor
- Auch gegen Autobauer wie Mercedes-Benz und Ford laufen ähnliche Verfahren
Akku-Brandgefahr beim Cupra Born
Auch Ansprüche gegen den Hersteller Seat kommen nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts infrage. Das geht aus einer Mitteilung der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hervor, die eine Klägerin gegen Seat vertritt.Im konkreten Fall geht es um ein Fahrzeug mit Erstzulassung im Dezember 2023. Es fällt in den Zeitraum der Rückrufaktion 93S4, die laut Datenbankauszug Fahrzeuge aus der Produktion von Februar 2022 bis April 2024 betrifft. Bei diesen Autos entsprechen bestimmte Batteriemodule nicht den Vorgaben. Das kann zu Reichweitenverlust und Brandgefahr führen.
Der Konzern versuchte, die Brandgefahr per Software mit einer Ladesperre bei 80 Prozent einzudämmen. Dadurch sinkt die nutzbare Reichweite. Der Cupra Born basiert auf dem Modularen E-Antriebs-Baukasten und teilt Komponenten etwa mit dem VW ID.3 und dem Audi Q4 e-tron.
Nach Auffassung des Gerichts müssen die Beklagten, also Seat, nun genau darlegen, dass das Fahrzeug der Klägerin nicht vom Rückruf betroffen ist. Von der Klägerin könne man keine konkreteren Angaben verlangen. Käufer kennen laut der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die internen Fahrzeug- und Batteriedaten nicht, was ein Problem darstellt.
Mögliche Erstattung durch EU-Recht
Zudem stützt sich das Gericht auf die europäische Produktsicherheitsverordnung. Sie verpflichtet die Verantwortlichen bei Rückrufen zu einer wirksamen und kostenlosen Abhilfe.Gelingt die Reparatur nicht in angemessener Zeit, sieht die Verordnung einen Erstattungsanspruch vor. Dieser mögliche Weg zur Rückgabe richtet sich direkt gegen Seat. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, muss das Gericht noch entscheiden. Die Beklagten können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen. Infografik E-Autos auf dem Vormarsch: Neuzulassungen in Deutschland 2026
Weitere Verfahren
Auch gegen andere Hersteller gibt es bereits Urteile wegen Batterieproblemen. Käufer von Modellen von Mercedes-Benz und Ford haben eine Rückabwicklung erstritten. Das Dortmunder Urteil gegen Mercedes ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Versäumnisurteil hat Ford Einspruch eingelegt, das Verfahren läuft weiter.Seat plant unterdessen den Generationswechsel: Ab 2030 soll ein vollelektrischer Cupra Leon den Born ersetzen.
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Nadine DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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