Reg TP schränkt Ortsnetzrufnummern bei VoIP ein
Den beiden Anbietern von Internet-Telefondiensten wurde im Rahmen von schriftlichen Einzelanhörungen vorher Gelegenheit gegeben, zu ihrer Rufnummernvergabe Stellung zu nehmen. Die Reg TP hat nun verfügt, dass Ortsnetzrufnummern für Internet-Telefonie-Angebote nur an Kunden innerhalb ihrer jeweiligen Ortsnetze vergeben werden dürfen.
Neben den genannten Anbietern von Internet-Telefonie haben in diesem Jahr auch andere Anbieter - diese werden zurzeit durch die Reg TP angehört - begonnen, ihren Kunden unabhängig von ihrem Wohnort Ortsnetzrufnummern im Sinne einer persönlichen Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Hierdurch wird jedoch die geographische Information der Ortsnetzrufnummern für den Verbraucher verfälscht. Vor allem werden auch die nur begrenzt bereitstehenden Rufnummernkontingente der jeweiligen Ortsnetze verbraucht und hierdurch der nationale Rufnummernplan insgesamt gefährdet. Dies ginge zu Lasten der Wettbewerber, die sich an die rechtlichen Vorgaben halten.
Als ortsungebundene persönliche Rufnummer werden von der Reg TP (0)700er Rufnummern bereitgestellt. Die Reg TP prüft zudem die Bereitstellung einer eigenen Rufnummerngasse für nationale Teilnehmerrufnummern bei VoIP-Diensten. Sowohl hierfür als auch zur allgemeinen regulatorischen Einordnung der Internet-Telefonie bzw. VoIP, hat die Reg TP öffentliche Anhörungsverfahren durchgeführt und wertet diese derzeit aus.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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