Strom-Gesetz: Kartellamt stellt sich offen gegen Wirtschaftsministerin
Das neue Stromgesetz der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erntet nicht nur aus der Opposition Kritik. Auch eine hohe Bundesbehörde stellt sich jetzt offen gegen die Pläne der Ministerin.
Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter ist das Fehlen einer sogenannten Zuschlagslimitierung. Das Bundeskartellamt hatte gefordert, die Menge der bezuschlagten Kapazität pro Bieter auf maximal zehn Prozent zu begrenzen. Da der vorliegende Entwurf keine solche Obergrenze vorsieht, befürchtet die Behörde eine weitere Konzentration auf dem Stromerstabsatzmarkt. Ohne eine Begrenzung könnten marktbeherrschende Akteure ihre Stellung weiter ausbauen, was durch eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht kaum mehr zu korrigieren wäre, heißt es in dem Papier.
Zudem bemängelt die Behörde die Anforderungen an die Standorte und den Netzanschluss. Laut Entwurf müssen Bieter bereits bei der Bewerbung eine bestehende Netzanschlusszusage vorweisen. Dies begünstige faktisch Eigentümer ehemaliger Atomkraftwerke oder aktiver Kohlestandorte - also erneut die ohnehin mächtigen Energieunternehmen. Neue Wettbewerber oder innovative Projekte hätten in den kurzen Bewerbungsfristen kaum eine Chance, derartige Zusagen zu erhalten. Das Kartellamt spricht hier von einer "faktischen Bevorzugung", die den Markteintritt für Dritte erheblich erschwert.
Zwar begrüßt das Bundeskartellamt, dass die Teilnahmebedingungen insgesamt weniger restriktiv als im Vorgängermodell gestaltet wurden, fordert jedoch ansonsten dringende Nachbesserungen. Nur durch eine echte Anbietervielfalt und andere Veränderungen könne ein wettbewerbliches Ergebnis erzielt werden, das nicht zulasten der Verbraucher und der Marktstruktur geht.
Siehe auch:
Alles zugunsten der Großkonzerne
Das Bundeskartellamt übt deutliche Kritik am aktuellen Referentenentwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). In einer aktuellen Stellungnahme warnt die Behörde davor, dass die geplanten Regelungen zur Kapazitätsabsicherung den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt langfristig beschädigen könnten. Zwar erkennt das Kartellamt punktuelle Verbesserungen gegenüber früheren Entwürfen an, sieht jedoch die Gefahr, dass etablierte Großkonzerne ihre Marktmacht durch das Gesetz weiter festigen, während konkurrierende kleine Wettbewerber verdrängt werden.Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter ist das Fehlen einer sogenannten Zuschlagslimitierung. Das Bundeskartellamt hatte gefordert, die Menge der bezuschlagten Kapazität pro Bieter auf maximal zehn Prozent zu begrenzen. Da der vorliegende Entwurf keine solche Obergrenze vorsieht, befürchtet die Behörde eine weitere Konzentration auf dem Stromerstabsatzmarkt. Ohne eine Begrenzung könnten marktbeherrschende Akteure ihre Stellung weiter ausbauen, was durch eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht kaum mehr zu korrigieren wäre, heißt es in dem Papier.
Zudem bemängelt die Behörde die Anforderungen an die Standorte und den Netzanschluss. Laut Entwurf müssen Bieter bereits bei der Bewerbung eine bestehende Netzanschlusszusage vorweisen. Dies begünstige faktisch Eigentümer ehemaliger Atomkraftwerke oder aktiver Kohlestandorte - also erneut die ohnehin mächtigen Energieunternehmen. Neue Wettbewerber oder innovative Projekte hätten in den kurzen Bewerbungsfristen kaum eine Chance, derartige Zusagen zu erhalten. Das Kartellamt spricht hier von einer "faktischen Bevorzugung", die den Markteintritt für Dritte erheblich erschwert.
Batteriespeicher werden blockiert
Ein weiterer Streitpunkt ist die im Gesetz formulierte Technologieoffenheit, die nach Ansicht der Bonner Behörde nur auf dem Papier existiert. Insbesondere technische Vorgaben, nach denen Anlagen nach nur einer Stunde Pause für mindestens zehn Stunden kontinuierlich einspeisen müssen, werden kritisiert. Diese Regelung schließe moderne Batteriespeicher faktisch von den Ausschreibungen aus, da diese Technologie solche Zyklen derzeit kaum wirtschaftlich abbilden kann. Damit werde das Feld der Bewerber unnötig auf Gaskraftwerke verengt.Zwar begrüßt das Bundeskartellamt, dass die Teilnahmebedingungen insgesamt weniger restriktiv als im Vorgängermodell gestaltet wurden, fordert jedoch ansonsten dringende Nachbesserungen. Nur durch eine echte Anbietervielfalt und andere Veränderungen könne ein wettbewerbliches Ergebnis erzielt werden, das nicht zulasten der Verbraucher und der Marktstruktur geht.
Zusammenfassung
- Bundeskartellamt lehnt Referentenentwurf zum StromVKG ab und fordert Änderungen
- Behörde warnt vor langfristiger Schädigung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt
- Ohne Obergrenze für Kapazitätszuschläge dominieren Großkonzerne den Markt
- Netzanschluss-Pflicht bei Bewerbung bevorzugt Altstandorte von Atom und Kohle
- Technologieoffenheit im Gesetz ist nur auf dem Papier vorhanden
- Zehnstündige Einspeisepflicht schließt moderne Batteriespeicher von Ausschreibungen aus
- Gesetz verengt Bewerberfeld auf Gaskraftwerke und benachteiligt innovative Anbieter
- Kartellamt fordert echte Anbietervielfalt und Nachbesserungen am Gesetzesentwurf
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