Auch Trump-Regierung will Trennung des Chrome-Browsers von Google

Die Anbiederung an die Trump-Regierung schützt Google nicht vor allen wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen. Die Forderung, dass der Chrome-Browser aus dem Unternehmen herausgelöst wird, bleibt weiterhin bestehen.
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Anti-Monopol-Maßnahme bleibt

Laut eines Berichts der Washington Post hat das US-Justizministerium sein Ansinnen bekräftigt, Google zur Veräußerung des Chrome-Browsers zu zwingen. Dies verdeutlicht, dass die Wettbewerbspolitik der Regierung unter Donald Trump nicht gerade nachgiebiger gegenüber der Tech-Industrie sein dürfte, als unter seinem Vorgänger Joe Biden.

Bereits im August hatte ein Bundesgericht festgestellt, dass Google durch eine enge Verquickung mehrerer wichtiger Produkte eine illegale Monopolstellung innehat. Das Justizministerium hatte daraufhin im November vorgeschlagen, den Chrome-Browser per Verkauf aus dem Konzern herauszulösen, um den Wettbewerb auf dem Suchmaschinenmarkt zu stärken.


Trotz heftiger Kritik des Unternehmens hält die Regierung an dieser Forderung fest. Allerdings hat das Ministerium seine frühere Forderung fallen gelassen, dass Google seine Beteiligungen an KI-Start-ups verkaufen muss. Diese Entscheidung fiel, nachdem das Startup Anthropic AI argumentiert hatte, es sei auf Googles finanzielle Unterstützung angewiesen, um in der Branche wettbewerbsfähig zu bleiben.

Entscheidung im April

In einer Stellungnahme an das Gericht erklärten Regierungsanwälte, dass die Abspaltung von Chrome notwendig sei, um eine unabhängige Konkurrenz auf dem Markt für Internetsuchen zu ermöglichen. Der Browser sei ein zentraler Zugangspunkt zur Online-Suche und dürfe nicht weiter unter Googles Monopolkontrolle stehen.

Google wies die Forderung zurück. "Die weitreichenden Vorschläge des Justizministeriums gehen weit über die Gerichtsentscheidung hinaus und würden amerikanischen Verbrauchern, der Wirtschaft und der nationalen Sicherheit schaden", erklärte Google-Sprecher Peter Schottenfels. Die endgültige Entscheidung über die Maßnahmen zur Monopolbegrenzung liegt nun bei Richter Amit Mehta vom Bundesgericht des District of Columbia. Er wird voraussichtlich im April darüber befinden.

Zusammenfassung
  • US-Justizministerium fordert weiterhin Abspaltung von Chrome-Browser
  • Forderung bleibt trotz Anbiederung an Trump-Regierung bestehen
  • Gericht stellte im August illegale Monopolstellung von Google fest
  • Regierung besteht auf Verkauf von Chrome zur Stärkung des Wettbewerbs
  • Google wehrt sich gegen Forderung und warnt vor negativen Auswirkungen
  • Richter Amit Mehta entscheidet voraussichtlich im April über Maßnahmen
  • Forderung nach Verkauf von KI-Start-up-Beteiligungen wurde fallen gelassen

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