Kein Graberecht: 740 Mio. Euro in Bitcoins für immer verloren
Seit Jahren versucht ein Brite, eine Festplatte auf einer Mülldeponie zu finden. Die soll seinen Angaben zufolge rund 7.500 Bitcoins enthalten. Ein Gericht hat seine letzte Hoffnung auf eine Bergung nun aber im wahrsten Sinne des Wortes begraben.
Trotz eines lukrativen Angebots an die Stadtverwaltung, der der Brite nach Bergung der Festplatte zehn Prozent des Bitcoin-Wertes versprach, lehnten die Behörden ab. Mittlerweile sollen es nach Angaben von Howell sogar schon 8.000 Coins sein, die unter dem Müll begraben liegen. Beim aktuellen Kurs der Kryptowährung wären das immerhin etwa 73,5 Millionen Euro für die Verwaltung des Städtchens mit 128.000 Einwohnern. Trotzdem erlaubte man dem verzweifelten Informatiker nicht, die Mülldeponie umzupflügen.
Damit gibt es wohl keine weiteren Möglichkeiten mehr für den unglücklichen Bitcoin-Besitzer, jemals wieder an seine unter dem Müll von Newport begrabenen Reichtümer zu gelangen. Nach mehr als einem Jahrzehnt scheint die Odyssee rund um die verlorenen Krypto-Millionen mit dem Richterspruch nun zu Ende zu gehen.
Siehe auch:
Bitcoins landen auf Mülldeponie
Schon vor über sieben Jahren berichteten wir von James Howell. Der britische Informatiker aus Newport in Wales erregte damals mit seiner Geschichte große Aufmerksamkeit. Denn wie er behauptete, hatte er bzw. seine damalige Freundin versehentlich eine Festplatte im Müll entsorgt, auf der sich angeblich ein Krypto-Wallet mit 7.500 Bitcoins befand. Seinen Vermutungen zufolge soll die Festplatte nun auf der Mülldeponie von Newport unter allerlei Hausabfällen begraben liegen. Daher versucht Howell seit Jahren, eine Erlaubnis zum Umgraben der Müllberge zu erhalten.Trotz eines lukrativen Angebots an die Stadtverwaltung, der der Brite nach Bergung der Festplatte zehn Prozent des Bitcoin-Wertes versprach, lehnten die Behörden ab. Mittlerweile sollen es nach Angaben von Howell sogar schon 8.000 Coins sein, die unter dem Müll begraben liegen. Beim aktuellen Kurs der Kryptowährung wären das immerhin etwa 73,5 Millionen Euro für die Verwaltung des Städtchens mit 128.000 Einwohnern. Trotzdem erlaubte man dem verzweifelten Informatiker nicht, die Mülldeponie umzupflügen.
Klage wurde jetzt abgewiesen
Daher verklagte Powell in einem letzten verzweifelten Versuch die Stadtverwaltung gegen Ende letzten Jahres auf Schadensersatz in Höhe des Bitcoin-Wertes. Ein Richter hat die Klage jetzt aber abgeschmettert. So gäbe es keine "vernünftigen Gründe für die Erhebung dieser Klage", geschweige denn eine realistische Aussicht auf einen Erfolg. Auch berge eine komplette Aushebung der Deponie "potenziell schwerwiegende Risiken, die Fragen der öffentlichen Gesundheit und Umweltprobleme aufwerfen". Außerdem sei die Klage deutlich zu spät eingegangen. So hätte Powell schon 2013 von den Umständen gewusst.Verbitterter Kläger
Howell zeigte sich nach dem Richterspruch am Boden zerstört. "Dieses Urteil hat mir alles genommen und mir nichts gelassen. Das große britische Unrechtssystem hat wieder zugeschlagen", sagte er gegenüber der BBC. "Die Einstellung des Verfahrens bei der ersten Anhörung ermöglicht mir nicht einmal, mich zu erklären oder in irgendeiner Form für Gerechtigkeit zu sorgen", fügte er hinzu.Damit gibt es wohl keine weiteren Möglichkeiten mehr für den unglücklichen Bitcoin-Besitzer, jemals wieder an seine unter dem Müll von Newport begrabenen Reichtümer zu gelangen. Nach mehr als einem Jahrzehnt scheint die Odyssee rund um die verlorenen Krypto-Millionen mit dem Richterspruch nun zu Ende zu gehen.
Zusammenfassung
- Brite sucht seit Jahren nach Festplatte mit 8.000 Bitcoins auf Mülldeponie
- Stadtverwaltung lehnte Erlaubnis zum Umgraben der Müllberge ab
- Klage auf Schadensersatz in Millionenhöhe wurde jetzt abgewiesen
- Richter sieht keine vernünftigen Gründe für die Erhebung der Klage
- Aushebung der Deponie birgt potenzielle Gesundheits- und Umweltrisiken
- Kläger zeigt sich enttäuscht vom britischen Rechtssystem
- Keine Möglichkeit mehr, an die verlorenen Krypto-Millionen zu gelangen
Siehe auch:
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