Die EU geht nun gegen die Geoblocking-Praktiken von Apple vor

Die EU nimmt erneut Apple ins Visier, dieses Mal wegen Geoblocking-Praktiken: Der Technologiekonzern muss sich zu Zugangsbeschrän­kungen bei App Store, iTunes und weiteren Diensten verantworten. Die Behörden vermuten einen Verstoß gegen EU-Verbraucherschutzregeln.
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Neue Herausforderung für Apple in der EU

Apple sieht sich in der Europäischen Union mit einer weiteren regulatorischen Herausforderung konfrontiert. Die EU-Kommission hat den Technologiekonzern aufgefordert, seine Geoblocking-Praktiken bei verschiedenen Mediendiensten zu beenden. Diese Aufforderung betrifft die Dienste App Store, Apple Arcade, Apple Music, den iTunes Store sowie Books und Podcasts.

Geoblocking ist bekanntlich die Praxis, den Zugang zu Inhalten oder Diensten basierend auf dem geografischen Standort des Nutzers zu beschränken. Die EU-Behörden sehen darin eine mögliche Verletzung der Verbraucherschutzregeln und eine ungerechtfertigte Diskriminierung europäischer Kunden.


Konkrete Vorwürfe gegen Apple

Nach Angaben von TechCrunch hat die Europäische Kommission mehrere problematische Aspekte in Apples Mediendiensten identifiziert. Dazu gehören:

  • Unterschiedliche Benutzeroberflächen in verschiedenen EU-Ländern, die vom Nutzer nicht geändert werden können
  • Einschränkungen bei den Zahlungsmethoden
  • Apple erlaubt Nutzern nur die Verwendung von Zahlungskarten, die in dem Land ausgestellt wurden, in dem ihr Apple-Konto registriert ist

Beschränkungen im App Store

Besonders kritisch sehen die Behörden die Beschränkungen im App Store. Nutzer können nicht auf lokale App Stores anderer Länder zugreifen, was bedeutet, dass sie keine Apps herunterladen können, die nur in bestimmten Regionen angeboten werden. Dies betrifft vor allem Reisende oder Personen, die sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten.

Die EU-Kommission betont, dass die Geoblocking-Verordnung ungerechtfertigte Diskriminierung zwischen EU-Kunden aufgrund ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder ihres Niederlassungsortes verbietet. Die Dienstleistungsrichtlinie verlangt zudem, dass die allgemeinen Zugangsbedingungen zu einem Dienst keine diskriminierenden Bestimmungen enthalten dürfen, es sei denn, das ist durch objektive Kriterien gerechtfertigt.

Apple hat nun einen Monat Zeit, auf die Feststellungen des Consumer Protection Cooperation Network zu reagieren und Vorschläge zur Behebung der Probleme zu unterbreiten. Bei ausbleibender oder unzureichender Antwort drohen auf nationaler Ebene Konsequenzen, welche das sein könnten, ist aber nicht genau klar.

Zusammenfassung
  • EU-Kommission fordert Apple zur Beendigung von Geoblocking-Praktiken auf
  • Betroffen sind App Store, Apple Arcade, Apple Music, iTunes und andere
  • Mögliche Verletzung von EU-Verbraucherschutzregeln wird untersucht
  • Kritikpunkte: Länderspezifische Oberflächen und Zahlungsbeschränkungen
  • App Store erlaubt keinen Zugriff auf regionale Angebote anderer Länder
  • Apple hat einen Monat Zeit, um auf die Feststellungen zu reagieren
  • Bei unzureichender Antwort drohen Konsequenzen auf nationaler Ebene

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