Internet Archive bekommt Probleme:
Buch-"Verleih" ist rechtswidrig

Das Internet Archive bekommt juristische Probleme. Das Projekt erlebte jetzt vor Gericht eine Niederlage, durch die klar wird, dass die Betreiber die Fair-Use-Regelungen im Urheberrecht viel zu weitgehend ausgelegt haben.
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Freie Verbreitung

In dem Verfahren drehte es sich um das sogenannte "Controlled Digital Lending" (CDL)-System. Der Berufungsgerichtshof des zweiten US-Bezirks entschied am Mittwoch, dass das Vorgehen des Archivs, Bücher im Rahmen des CDL ohne Einschränkungen zu digitalisieren und während der Pandemie ohne Begrenzungen zu verleihen, nicht als "Fair Use" (angemessene Nutzung) gilt, wie Bloomberg Law berichtet.

Vier große Buchverlage - Hachette Book Group Inc., HarperCollins Publishers LLC, John Wiley & Sons Inc. und Penguin Random House LLC - hatten das Internet Archive im Juni 2020 verklagt. Die Verlage argumentierten, dass die Praktiken des Archivs ihre eigenen Buch- und E-Book-Verkäufe gefährden, da die Bücher ohne Einschränkungen an jedes beliebige Gerät weltweit ausgeliehen werden könnten.


Der Gerichtshof stellte fest, dass das Kopieren und Verbreiten von Büchern in voller Länge nicht dem grundlegenden Auftrag eines Archivs entspreche und den Verlagen Konkurrenz mache. Die Entscheidung von Richterin Beth Robinson untergräbt somit die rechtliche Grundlage für das digitale Verleihsystem des Internet-Archives, das auch von mehreren Bibliotheken übernommen wurde.

Bereits im März 2023 hatte ein Bezirksgericht das Internet Archive für die massenhafte Urheberrechtsverletzung von 127 Büchern, die in der Klage genannt wurden, haftbar gemacht und eine Verteidigung auf Grundlage von "Fair Use" abgelehnt. Das Berufungsgericht stellte nun zwar fest, dass das Bezirksgericht bei der Analyse des ersten Faktors - der Art der Nutzung durch das Internet Archive - einen Fehler gemacht hatte, indem es diese als kommerziell betrachtete. Das Internet Archive sei eine gemeinnützige Organisation, die die Bücher kostenlos verleiht, was auch durch die Tatsache, dass es Spenden sammelt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, nicht widerlegt wird. Dennoch bleibe die entscheidende Frage die der "Transformativität", also ob die Nutzung die ursprüngliche Bedeutung oder den Zweck des Werkes verändert.

Erste Instanz bestätigt

Richterin Robinson betonte, dass das bloße Verbessern der Effizienz bei der Bereitstellung von Inhalten nicht ausreiche, um das Werk als transformativ zu werten. Eine solche Auffassung würde das Recht der Urheber "aushebeln". Das Internet Archive argumentierte, dass seine Praktiken keinen negativen Einfluss auf den Buchmarkt hätten, und verwies auf Daten, die keine negativen Auswirkungen auf den Verkauf zeigten. Das Gericht fand jedoch erhebliche Mängel in den vorgelegten Analysen.

Robinson merkte auch an, dass das Internet Archive sein CDL-System gegenüber Bibliotheken als Alternative zum Kauf zusätzlicher Bücher oder Lizenzen anpries. Obwohl die Verlage keine konkreten Daten vorgelegt hatten, die einen Einfluss auf ihre Verkäufe zeigten, berief sich das Gericht auf die logische Annahme, dass kostenlose digitale Kopien kommerziell vertriebene E-Books verdrängen könnten.

Zusammenfassung
  • Internet Archive verliert Gerichtsverfahren wegen CDL
  • Fair-Use-Regelungen wurden zu weit ausgelegt
  • Vier große Buchverlage klagten gegen das Archiv
  • Gericht: Vollständiges Kopieren ist kein Archivauftrag
  • März 2023: Haftung für Urheberrechtsverletzung festgestellt
  • Richterin Robinson: Effizienzsteigerung nicht transformativ
  • Gericht kritisiert fehlende Marktbeeinflussung durch das Archiv

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