Preis-Irrtum: Gericht spricht Kunden Premium-Smartphone für 92€ zu
Wenn ein Händler Produkte versehentlich zu einem zu niedrigen Preis anbietet, kann er Käufe nur stornieren, solange kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Einen solchen gibt es aber, wenn Gratis-Bonusprodukte schon verschickt wurden.
Ein Kunde sah dieses Angebot und bestellte das Smartphone umgehend - und zwar gleich in neunfacher Ausführung. Als dem Verkäufer der Fehler auffiel, wollte er den ganzen Vorgang stornieren - die Kopfhörer hatte er dem Käufer allerdings bereits zugeschickt. Letzteres stellte dann den entscheidenden Punkt dar, als der Kunde auf der Herausgabe der Ware bestand und sein Recht vor Gericht geltend machte.
Anders läge die Sache beispielsweise dann, wenn mehrere Produkte zu einer gemeinsamen Bestellung zusammengefasst werden. Dann ist es möglich, dass der Verkäufer von einem Verkauf zurücktritt, auch wenn andere Produkte bereits verschickt wurden. Denn hier handelt es sich jeweils um mehrere Kaufverträge im Paket.
Siehe auch:
Gericht zwingt Händler zur Lieferung
Diese Konstellation wurde einem Anbieter jetzt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Verhängnis. Der Händler hatte versehentlich Smartphones statt für 1099 Euro für nur 92 Euro in seinen Shop eingepflegt. Beworben wurden die Geräte außerdem damit, dass ein paar Kopfhörer noch kostenlos dazugelegt werden.Ein Kunde sah dieses Angebot und bestellte das Smartphone umgehend - und zwar gleich in neunfacher Ausführung. Als dem Verkäufer der Fehler auffiel, wollte er den ganzen Vorgang stornieren - die Kopfhörer hatte er dem Käufer allerdings bereits zugeschickt. Letzteres stellte dann den entscheidenden Punkt dar, als der Kunde auf der Herausgabe der Ware bestand und sein Recht vor Gericht geltend machte.
Ware + Bonus = Einheit
Wie das hessische Oberlandesgericht in der Urteilsbegründung erklärte, stellten Smartphone und Kopfhörer aufgrund des Werbeangebots eine Einheit dar. Das heißt letztlich, dass die Zusendung der Gratis-Kopfhörer dafür sorgt, dass der gesamte Kaufvertrag Gültigkeit erlangt. Von diesem Moment an müssen beide Seiten den Verpflichtungen nachkommen, zu denen sie sich bindend verpflichtet hatten - der Käufer zur Zahlung des verlangten Betrages und der Verkäufer zur Herausgabe der Ware.Der Kläger habe die Mitteilung, dass sämtliche versprochenen Gratisbeigaben nunmehr verschickt seien, nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte so verstehen dürfen, dass damit auch die Kaufverträge über die Smartphones bestätigt würden.
Anders läge die Sache beispielsweise dann, wenn mehrere Produkte zu einer gemeinsamen Bestellung zusammengefasst werden. Dann ist es möglich, dass der Verkäufer von einem Verkauf zurücktritt, auch wenn andere Produkte bereits verschickt wurden. Denn hier handelt es sich jeweils um mehrere Kaufverträge im Paket.
Zusammenfassung
- Händler bot Smartphones fälschlich für 92 statt 1099 Euro an
- Gratis-Kopfhörer wurden vor Stornierung des Kaufs versandt
- Kunde bestellte neun Smartphones und erhielt zugesagte Kopfhörer
- OLG Frankfurt bestätigte Gültigkeit des Kaufvertrags durch Kopfhörerversand
- Verkäufer musste Smartphones trotz Preisfehler aushändigen
- Gericht sah Smartphone und Kopfhörer als eine Einheit im Angebot
- Verkäufer und Käufer müssen Vertragsverpflichtungen nachkommen
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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