Minderungsrecht im Mobilfunk:
Neue Regeln für Verbraucher in Sicht

Jetzt wird es für Mobilfunkkunden spannend: Der Präsident der Bundes­netz­agen­tur hat Regeln für ein Minderungsrecht im Mobilfunk vorgeschlagen. Seine Behörde will nun ähnliche verlässliche Regeln wie für DSL/Breitband-Kunden.
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Minderungsregelungen für Mobilfunkkunden

Parallel startet die Bundesnetzagentur dazu jetzt eine Anhörung für die sogenannten Minderungsregelungen für Mo­bil­funk-In­ter­net­zu­gän­ge. Dabei werden alle Beteiligten gebeten, bis zum 12. Juli 2024 schriftlich Stellung zu den aktuellen Entwürfen der Allgemeinverfügung und der Handreichung abzugeben.

Diese Entwürfe, weitere Informationen sowie die Eckpunkte und die zu diesen eingegangenen Stellungnahmen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/­breitbandgeschwindigkeiten veröffentlicht.


Vorgesehen sind unter anderem konkreten Vorgaben zum Nachweis einer Minderleistung, mit der betroffene Mobilfunkkunden sich dann an ihre Anbieter wenden können, um insbesondere eine Minderung bei Preis durchzusetzen.

"Unsere Vorschläge konkretisieren die geplanten Regelungen zum Minderungsrecht für Mobilfunk-Internetzugänge. Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Mobilfunknutzer bekommen selten zugesagten Wert

Dass eine Regelung für genervte Kunden dringend notwendig ist, hatte zuletzt die Veröffentlichung des Bandbreitentests im Februar gezeigt. Dabei kam heraus, dass Mobilfunknutzer nur selten den ihnen zugesagten Wert im Download und Upload erhalten. Für DSL-Kunden gibt es dafür schon seit Langem eine Regelung, mit der Unternehmen zur Nachbesserung oder zur Auszahlung angehalten werden.

Konkrete Vorgaben für eine Minderleistung

Der Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk ist jedoch deutlich komplexer als im Festnetz, da die Leistung nicht an einem festen Standort erbracht wird. Entscheidend ist damit aber auch die Leistungsfähigkeit der Netze der Anbieter in den einzelnen Regionen. Zudem ist der Mobilfunk ein sogenanntes Shared Medium, bei dem sich die Nutzer die vor Ort verfügbare Leistung teilen. Das alles führt beim Endverbraucher zu einer schlechteren Leistung.

Die Bundesnetzagentur hält deshalb einen regional differenzierten Ansatz zur Feststellung einer minderungsrelevanten Abweichung zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung für notwendig.

Im Entwurf heißt es: "Die Bundesnetzagentur plant, differenzierte Abschläge für die Bestimmung einer minderungsrelevanten Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung zugrunde zu legen. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte soll der Abschlag 75 Prozent, in Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte 85 Prozent und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte 90 Prozent betragen.

Die Einteilung der Gebiete erfolgt dabei auf Basis von 300m-Rastern, um den lokalen bevölkerungstechnischen Gegebenheiten umfassend Rechnung zu tragen und den Netzausbau bestmöglich abzubilden. Angesichts der oft vereinbarten maximalen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Mbit/s ergeben sich auch bei den geplanten Abschlägen für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher noch hohe Datenübertragungsraten."

Vorgeschlagen wurde, dass die Anzahl der für den Nachweis einer Minderung notwendigen Messungen bei 30 Messungen verteilt auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag liegen soll.

"Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit soll für die geschätzte maximale Geschwindigkeit als dann vorliegend angenommen werden, wenn an mindestens drei von fünf Messtagen jeweils einmalig die um die oben genannten Abschläge verringerte vertraglich angegebene geschätzte maximale Geschwindigkeit nicht erreicht wird", so die Bundesnetzagentur. Wie es mit der Regelung weitergeht, wird man nach dem Fristende Mitte Juli erfahren.

Zusammenfassung
  • Bundesnetzagentur schlägt Minderungsrecht für Mobilfunkkunden vor
  • Anhörung zu Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge gestartet
  • Stellungnahmen zu Entwürfen bis 12. Juli 2024 schriftlich einzureichen
  • Entwürfe und Informationen auf der Website der Bundesnetzagentur verfügbar
  • Nachweis einer Minderleistung durch geplantes Messtool für Verbraucher
  • Mobilfunknutzer oft von zugesagten Download- und Upload-Werten entfernt
  • Regional differenzierter Ansatz zur Feststellung von Minderungsabweichungen


Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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