Musk scheitert mit Klage gegen Dokumentation von Hetz-Inhalten auf X

Der Unternehmer Elon Musk scheitert mit dem Versuch, die Do­ku­men­tation eines Anstiegs diskriminierender Inhalte auf seiner Social Media-Plattform Twitter/X juristisch zu unterbinden. Eine Klage gegen das Center for Countering Digital Hate (CCDH) wurde abgewiesen.
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Als Slapp-Klage erkannt

Die gemeinnützige Organisation beobachtet die Entwicklung rassistischer, antisemitischer und extremistischer Inhalte auf verschiedenen Plattformen und erstellt Statistiken, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Musk störte sich allerdings über die damit verbundene negative Darstellung seiner Plattform und klagte gegen das CCDH.

Das zuständige Gericht in Kalifornien kam allerdings zu dem Schluss, dass es dem Unternehmer keineswegs in erster Linie darum ging, beispielsweise falsche Darstellungen korrigieren zu lassen. Vielmehr stufte man die Sache als sogenannte Slapp-Klage ein (Strategic lawsuit against public participation = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung).

Dies umschreibt Klagen, die einzig dazu dienen, eine kritische Berichterstattung dadurch zu unterbinden, dass ein wirtschaftlich überlegener Kläger langwierige, teure Prozesse führt, auch wenn diese letztlich keinen juristischen Erfolg versprechen.


"Manchmal ist es unklar, was einen Rechtsstreit antreibt, und nur wenn man zwischen den Zeilen einer Klage liest, kann man versuchen, den wahren Zweck eines Klägers zu erahnen", schrieb US-Bezirksrichter Charles Breyer laut dem Guardian in der Entscheidung zur Abweisung der Klage. "In anderen Fällen geht es in einer Klage so unverschämt und lautstark um eine Sache, dass man diesen Zweck nicht verkennen kann. Die vorliegende Sache steht für den letzteren Fall. Es geht hier einzig darum, die Angeklagten für ihre Äußerungen zu bestrafen."

Musks Pseudo-Meinungsfreiheit

Die Abweisung der Klage kam nicht unerwartet. Während einer Anhörung im vergangenen Monat bezeichnete Breyer Teile von Musks Klage als eine der "fadesten Rechtsausweitungen, die ich je gehört habe". Breyer fragte die Anwälte Musks auch, warum das Unternehmen keine Verleumdungsklage eingereicht habe, wenn es der Meinung sei, dass das CCDH in seinen Berichten falsche Behauptungen aufstelle.

Musk hatte noch in der letzten Woche erklärt, dass das CCDH eine wahrhaft böse Organisation sei, die unter dem Deckmantel, Gutes zu tun, nur den ersten Verfassungszusatz zerstören wolle, in dem unter anderem die Redefreiheit garantiert wird. Der Unternehmer sieht die Übernahme Twitters insgesamt als Mission zur Verteidigung der Redefreiheit.

Seitdem haben diskriminierende Äußerungen wieder freie Bahn und wer an einem sachlichen, demokratischen Diskurs interessiert ist, sieht sich gezwungen, zu einer anderen Plattform zu wechseln.

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