Die erste Micky Maus ist ab sofort gemeinfrei - mit vielen Wenn und Aber
Seit gut einem Tag schreiben wir 2024 und wie jedes Jahr kommen mit dem Jahreswechsel auch zahlreiche rechtliche Änderungen für Bürger, Unternehmen und sonstige Bereiche des Lebens und der Welt. Auch die (Pop-)Kultur ist betroffen, allen voran der Disney-Konzern.
So betrifft die Gemeinfreiheit ausschließlich die ursprüngliche Version von Micky, also jene, die in Steamboat Willie (1928) sowie Plane Crazy (1929) zu sehen sind. Das sind die ersten animierten Kurzfilme mit der von Walt Disney erschaffenen Figur in der Hauptrolle. Alle späteren Varianten, die Micky jenes Aussehen gegeben hat, wie wir es heute kennen, sind davon nicht betroffen - sie bleiben in allen Belangen streng in der Hand des Disney-Konzerns.
Micky Maus hat sich im Verlauf der Zeit verändert - Public Domain sind nur die ersten zwei von 1928 und 1929
Laut The Verge gibt es nach wie vor "ein kompliziertes Durcheinander von Schutzmaßnahmen um Micky". Dazu zählt der Umstand, dass die Figur eine eingetragene Disney-Marke ist. Das bedeutet vor allem, dass man kein Werk produzieren darf, das sich fälschlicherweise als eine Disney-Produktion oder ein offizielles Merchandise-Produkt ausgibt.
Wer sich strikt an "Version 1.0" hält, der kann laut dem Duke Center for the Study of the Public Domain Micky Maus "frei kopieren, teilen und darauf aufbauen". Der Eindruck darf aber eben nicht entstehen, dass Disney etwas damit zu tun hat. Das Public Domain-Center erläutert in einem längeren Artikel die vielen Wenn und Aber, die in diesem Fall zu beachten sind.
Wohlgemerkt gilt das alles ausschließlich für die USA und nicht für Deutschland, da hier andere - und teils noch kompliziertere - rechtliche Faktoren ins Spiel kommen. Und diese sind juristisch auch nicht ganz geklärt.
Siehe auch:
Micky Maus ist nun Public Domain - in den USA
Mit dem 1. Januar 2024 ist eine sicherlich historische Änderung durchgeführt worden, denn seit diesem Tag ist die wohl bekannteste Cartoon- und Comic-Figur aller Zeiten, Micky Maus, offiziell in Public Domain getreten, also hat den Status der Gemeinfreiheit erreicht. Allerdings bringt diese Änderung eine ganze Reihe an Gegenargumenten mit sich, denn das bedeutet nicht, dass die Figur jetzt einfach so für alles und vor allem überall verwendet werden kann. Kurz gesagt: Es ist kompliziert.So betrifft die Gemeinfreiheit ausschließlich die ursprüngliche Version von Micky, also jene, die in Steamboat Willie (1928) sowie Plane Crazy (1929) zu sehen sind. Das sind die ersten animierten Kurzfilme mit der von Walt Disney erschaffenen Figur in der Hauptrolle. Alle späteren Varianten, die Micky jenes Aussehen gegeben hat, wie wir es heute kennen, sind davon nicht betroffen - sie bleiben in allen Belangen streng in der Hand des Disney-Konzerns.
Micky Maus hat sich im Verlauf der Zeit verändert - Public Domain sind nur die ersten zwei von 1928 und 1929
Laut The Verge gibt es nach wie vor "ein kompliziertes Durcheinander von Schutzmaßnahmen um Micky". Dazu zählt der Umstand, dass die Figur eine eingetragene Disney-Marke ist. Das bedeutet vor allem, dass man kein Werk produzieren darf, das sich fälschlicherweise als eine Disney-Produktion oder ein offizielles Merchandise-Produkt ausgibt.
Wer sich strikt an "Version 1.0" hält, der kann laut dem Duke Center for the Study of the Public Domain Micky Maus "frei kopieren, teilen und darauf aufbauen". Der Eindruck darf aber eben nicht entstehen, dass Disney etwas damit zu tun hat. Das Public Domain-Center erläutert in einem längeren Artikel die vielen Wenn und Aber, die in diesem Fall zu beachten sind.
Wohlgemerkt gilt das alles ausschließlich für die USA und nicht für Deutschland, da hier andere - und teils noch kompliziertere - rechtliche Faktoren ins Spiel kommen. Und diese sind juristisch auch nicht ganz geklärt.
Zusammenfassung
- 2024 bringt rechtliche Änderungen für Bürger und Unternehmen
- Micky Maus seit 01.01. in Public Domain
- Nur Originalversion von Micky Maus gemeinfrei
- Spätere Micky-Varianten bleiben Disney-Eigentum
- Micky als Marke schützt vor Missbrauch
- Freie Nutzung nur ohne Disney-Bezug erlaubt
- Public Domain-Regelung gilt nur in den USA
Siehe auch:
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