Telekom: Festnetz-Internet Pakete sind unzulässig
Die Deutsche Telekom AG warb im Jahre 2000 zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft T-Online International AG für ein gekoppeltes Angebot eines ISDN-Anschlusses der Deutschen Telekom mit einem Internetzugang von T-Online. Dieses Angebot bestand aus dem T-ISDN-Anschluß zu den üblichen aus Grundpreis und Gesprächsgebühren zusammengesetzten Tarifen sowie aus einem T-Online-Anschluß zu einem "call-by-call"-Tarif, der keine (zusätzliche) Grundgebühr, sondern lediglich nutzungsabhängige Gebühren vorsah. Ein solcher Tarif ist vor allem für Kunden interessant, die den Internet-Anschluß nur gelegentlich nutzen. Für dieses Angebot warb Deutsche Telekom mit Aussagen wie "T-ISDN jetzt inklusive T-Online-Anschluß ohne zusätzliche Grundgebühr", "T-ISDN jetzt T-Online-Anschluß inklusive", "Neu bei T-ISDN: Grundgebühr für T-Online entfällt!". Auf einer Pressekonferenz beschrieb der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom dieses Angebot in der Weise, daß "bei einem neuen T-ISDN-Anschluß … der T-Online-Anschluß jetzt automatisch und kostenlos mitgeliefert" werde. Dies wurde seinerzeit in der Weise gehandhabt, daß jeder Besteller eines ISDN-Anschlusses von T-Online als Kunde begrüßt und registriert wurde und eine "Auftragsbestätigung" sowie die Zugangssoftware für den T-Online-Anschluß mit individueller Kennung erhielt.
Gegen diese Praxis wandte sich AOL Deutschland, eine Tochter des AOL-Konzerns, die in Deutschland den Online-Dienst AOL betreibt. Sie beklagte, daß ein Großteil der neuen T-ISDN-Kunden - nach ihrer Darstellung 80% - über T-Online ins Internet gehe und für andere Internet-Service-Provider verloren sei. Die Deutsche Telekom verlagere auf diese Weise ihre überragende Machtstellung auf dem Markt für Festnetzanschlüsse auf den benachbarten Markt für den Internetzugang.
Quelle: Bundesgerichtshof via Chip.de
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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