Amazon vs. EU-Gesetz: Wir sind gar keine große Online-Plattform!

Amazon sieht sich nicht als sehr große Online-Plattform und weigert sich entsprechend, die für solche Unternehmen neu geschaffenen Regeln der EU einzuhalten. Dafür will der Konzern jetzt auch beim Gericht der Europäischen Union streiten.
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Der Streit erhitzt sich am neuen Digital Services Act (DSA). Dieser stellt neue Anforderungen an die Moderation von Inhalten, an Transparenzregeln und an den Schutz von Minderjährigen auf. Diese gelten allerdings nicht für kleinere Angebote, sondern richten sich ausschließlich an die großen Plattformbetreiber, die weite Teile der Aktivitäten im Internet dominieren.

"Wir stimmen mit dem Ziel der EU-Kommission überein und setzen uns für den Schutz der Kunden vor illegalen Produkten und Inhalten ein", erklärte der Handelskonzern. "Aber Amazon entspricht nicht der Beschreibung einer 'sehr großen Online-Plattform' (VLOP) gemäß DSA und sollte daher nicht als solche eingestuft werden", hieß es in einer Erklärung, die das Unternehmen den Kollegen bei Ars Technica zuschickte.


Amazon macht sich klein

Nach der Interpretation Amazons drehe sich das Gesetzeswerk um Unternehmen, deren Haupteinnahmequelle die Werbung ist und die Sprache und Informationen verbreiten. Selbst sehe man sich aber in der Hauptsache als Unternehmen an, das vor allem im Einzelhandel tätig ist und somit nichts mit der genannten Branche zu tun hat. Es sei daher "unfair", wenn Amazon nach den gleichen Maßstäben behandelt wird wie beispielsweise Facebook.

Ergänzend erklärte man, dass man in den EU-Ländern noch nicht einmal der größte Einzelhändler sei. Wen man hier als noch größer ansieht, wurde nicht näher ausgeführt. Seitens der Nachrichtenagentur Bloomberg scheint es allerdings um die Unternehmen Bol.com (Niederlande) und Allegro (Polen) zu gehen, die ebenfalls viele Nutzer haben. Diese müssten demnach auch nach den DSA-Regeln behandelt werden, was aber nicht der Fall sei. Hier ist allerdings fraglich, ob diese Unternehmen überhaupt an Amazon herankommen.

Bei der EU-Kommission zeigte man sich über die Selbsteinschätzung Amazons etwas verwundert. "Der Anwendungsbereich des DSA ist sehr klar und definiert, um alle Plattformen zu erfassen, die ihre Nutzer Inhalten aussetzen, einschließlich des Verkaufs von Produkten oder Dienstleistungen", hieß es in einer Stellungnahme.

Zusammenfassung
  • Amazon streitet vor Gericht der EU gegen den Digital Services Act.
  • DSA stellt neue Anforderungen an die Plattformbetreiber.
  • Amazon sieht sich nicht als sehr große Online-Plattform.
  • Bol.com und Allegro sind größer als Amazon in EU-Ländern.
  • EU-Kommission: DSA definiert, um alle Plattformen zu erfassen.
  • Amazon: Unfair, wenn nach gleichen Maßstäben behandelt wird wie Facebook.
  • EU-Kommission: Anwendungsbereich des DSA sehr klar und definiert.

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