Frankreich erlaubt Polizei Fernzugriff auf Smartphone-Cam und GPS
Die französische Polizei bekommt deutlich weitergehende Befugnisse beim Fernzugriff auf Mobiltelefone. Eine Gesetzesänderung, die von Kritikern als "Schnüffelcharta" bezeichnet wird, ist jetzt endgültig beschlossen worden.
Auf Grundlage der neuen Regelung kann sich die Polizei unter anderem Zugang zu den aktuellen GPS-Ortungsdaten eines Smartphones verschaffen. Außerdem können die Kamera und die Mikrofone aus der Ferne aktiviert werden, sodass die Geräte bei Bedarf komplett in Wanzen verwandelt werden können. Die Aufnahmen werden entsprechend live abgegriffen, berichtete die Tageszeitung Le Monde.
Im beschlossenen Gesetzestext sind allerdings auch klare Begrenzungen festgeschrieben, wie diese Befugnisse eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen die neuen Befugnisse nur dann eingesetzt werden, wenn Verdächtige belauscht werden sollen, denen erhebliche Straftaten vorgeworfen werden. Konkret geht es dabei um solche, die eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft nach sich ziehen können. Laut Justizminister Eric Dupond-Moretti würde dies letztlich nur einige Dutzend Fälle pro Jahr betreffen.
Kritiker befürchten allerdings, dass die Regelung letztlich einen Dammbruch darstellen wird und die jetzt geltenden Einschränkungen nach und nach ausgedünnt werden. "Angesichts des wachsenden Stellenwerts digitaler Werkzeuge in unserem Leben stellt die Akzeptanz des Prinzips, dass diese zu Hilfspolizisten werden, ohne dass wir uns dessen bewusst sind, ein ernsthaftes Problem in unseren Gesellschaften dar", hatte beispielsweise die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net erklärt.
Wie genau die Schnüffel-Aktionen umgesetzt werden sollen, ist bisher nicht näher bekannt. Wahrscheinlich wäre die Voraussetzung, dass es der Polizei bereits im Vorfeld gelungen ist, einen Staatstrojaner auf dem entsprechenden Gerät zu installieren. Denn von Haus aus bringen Smartphones keine Möglichkeit mit, solch einen Fernzugriff ohne Weiteres zu aktivieren.
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Im beschlossenen Gesetzestext sind allerdings auch klare Begrenzungen festgeschrieben, wie diese Befugnisse eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen die neuen Befugnisse nur dann eingesetzt werden, wenn Verdächtige belauscht werden sollen, denen erhebliche Straftaten vorgeworfen werden. Konkret geht es dabei um solche, die eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft nach sich ziehen können. Laut Justizminister Eric Dupond-Moretti würde dies letztlich nur einige Dutzend Fälle pro Jahr betreffen.
Praktische Umsetzung unklar
In der abschließenden Parlaments-Debatte um das Gesetz wurde kurzfristig außerdem ein weiterer Änderungsantrag mit aufgenommen, der weitere Einschränkungen mit sich bringt. Erst dieser macht es nun erforderlich, dass die Ermittler sich beim Einsatz der Maßnahme eine richterliche Zustimmung einholen. Und diese gelte dann maximal für einen Zeitraum von sechs Monaten, danach wäre ein neuer Antrag nötig.Kritiker befürchten allerdings, dass die Regelung letztlich einen Dammbruch darstellen wird und die jetzt geltenden Einschränkungen nach und nach ausgedünnt werden. "Angesichts des wachsenden Stellenwerts digitaler Werkzeuge in unserem Leben stellt die Akzeptanz des Prinzips, dass diese zu Hilfspolizisten werden, ohne dass wir uns dessen bewusst sind, ein ernsthaftes Problem in unseren Gesellschaften dar", hatte beispielsweise die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net erklärt.
Wie genau die Schnüffel-Aktionen umgesetzt werden sollen, ist bisher nicht näher bekannt. Wahrscheinlich wäre die Voraussetzung, dass es der Polizei bereits im Vorfeld gelungen ist, einen Staatstrojaner auf dem entsprechenden Gerät zu installieren. Denn von Haus aus bringen Smartphones keine Möglichkeit mit, solch einen Fernzugriff ohne Weiteres zu aktivieren.
Zusammenfassung
- Polizei bekommt weitere Befugnisse beim Fernzugriff auf Mobiltelefone.
- Einsatz nur bei Verdacht auf schwere Straftaten, Zustimmung erforderlich.
- Einschränkungen können ausgedünnt werden, Befürchtungen von Kritikern.
- Staatstrojaner nötig, um Fernzugriff zu aktivieren.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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