Algorithmen & Schufa: Automatische Ablehnung führt zu Strafe für Bank

Die DKB nutzt ein automatisiertes System, um Anträge für Kreditkarten zu prüfen und abzulehnen, ohne dies stichhaltig zu begründen. Das ist so nicht rechtens, befindet der Berliner Datenschutzbeauftragte und verhängt ein Bußgeld von 300.000 Euro.
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Automatisierte Kreditantragsablehnungen der DKB so nicht rechtens

Einen Kreditkartenantrag auf Basis von Werten wie dem Schufa-Score zu berechnen, ist ein recht normaler Vorgang. Bei der DKB ging der Wunsch zur Automatisierung dieses Prozesses aber offenbar zu weit. Wie in einer Pressemitteilung zu lesen ist, hat Meike Kamp, Datenschutzbeauftragter in Berlin, gegen die Deutsche Kreditbank (DKB) ein Bußgeld von 300.000 Euro verhängt, weil automatisierte Ablehnungen ohne Begründungen vorgenommen wurden. Die Bank habe sich geweigert, "einem Kunden nachvollziehbare Auskünfte über die Gründe der automatisierten Ablehnung eines Kreditkartenantrags zu erteilen".


Wie Kamp erläutert, sind Entscheidungen, die "ausschließlich auf Grundlage von Algorithmen und ohne menschliches Eingreifen" getroffen werden, nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einer speziellen Transparenzpflicht unterworfen. Kunden können genaue Auskunft zu der "Logik hinter der automatisierten Entscheidung" verlangen. Genau dieser Pflicht ist die DKB nach Ansicht des Datenschützers nicht nachgekommen.

Seinen Anfang nahm das Verfahren mit der Beschwerde eines Kunden bei der Datenschutzbehörde. Der hatte Zweifel an der Ablehnung des Kreditantrages durch die Bank, da er über einen guten Schufa-Score sowie ein regelmäßiges hohes Einkommen verfügte. Die Bank weigerte sich aber wiederholt, dem Beschwerdeführer offenzulegen, welche Faktoren zur Ablehnung geführt hatten.

Meike Kamp zur Begründung der Entscheidung: "Dass die Bank in diesem Fall auch auf Anfrage nicht transparent und nachvollziehbar über die automatisierte Ablehnung informiert hat, hat ein Bußgeld zur Folge. Eine Bank ist verpflichtet, die Kund:innen bei der automatisierten Entscheidung über einen Kreditkartenantrag über die tragenden Gründe einer Ablehnung zu unterrichten. Hierzu zählen konkrete Informationen zur Datenbasis und den Entscheidungsfaktoren sowie die Kriterien für die Ablehnung im Einzelfall."

Zusammenfassung
  • DKB: 300.000 Euro Bußgeld für automat. Kreditablehnung ohne Begründung.
  • DSGVO: Entscheidungen unterliegen Transparenzpflicht.
  • Kunde fordert Auskunft, DKB weigert sich.
  • Kunde hatte guten Schufa-Score u. Einkommen.
  • Bank muss Datenbasis, Entscheidungsfaktoren u. Kriterien liefern.
  • Meike Kamp: "Nicht transparent = Bußgeld."

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