Endgerätewahlfreiheit: Was das BGH-Urteil für Mobilfunknutzer bedeutet
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters O2 gekippt: Demnach darf der Anbieter nicht weiter untersagen, dass seine Mobilfunktarife zum Beispiel mit einem WLAN-Router zuhause als DSL-Ersatz zum Einsatz kommen.
Die Intention von O2 hinter der AGB-Klausel ist klar: Wenn der Einsatz als WLAN-Router zugelassen ist, können Kunden potenziell zuhause mit mehreren Geräten online gehen und so erheblich mehr Datenvolumen verbrauchen, als sie das nur mit einem Smartphone könnten.
"Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern)", hieß es in den AGB.
Der Kläger nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, es zu unterlassen, in Bezug auf Telekommunikationsverträge mit Verbrauchern diese oder eine inhaltsgleiche Klausel zu verwenden."
Siehe auch:
In diesem Artikel sind Affiliate-Links enthalten. Durch einen Klick darauf gelangen Sie direkt zum Anbieter. Sollten Sie sich dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ändert sich am Preis nichts.
Preise, Tarife und Angebotsinhalte entsprechen dem Stand der Veröffentlichung und können sich beim Anbieter kurzfristig ändern; maßgeblich sind dessen Angaben auf der Bestellseite.
"Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern)", hieß es in den AGB.
Verbraucherschützer klagten
O2 bietet für die Nutzung von Mobilfunk als DSL-Ersatz eigene Tarife an - die sind aber alle mit einer Datengrenze versehen. Unbegrenzte Datentarife gibt es dagegen für Handys - dort wollte O2 aber die Nutzung mit einem WLAN-Router ausschließen. Das geht so nicht, befand bereits 2021 das Münchner Landgericht. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (via Mobiflip).BGH veröffentlicht Entscheidung
Der Streit um die AGB-Ausschlussklausel ging dann weiter bis vor den Bundesgerichtshof, der jetzt seine Entscheidung veröffentlicht hat. Dem vorausgegangen waren die Instanzen Landgericht und Oberlandesgericht. Nun ist das Thema ein für alle Mal geklärt.Der BGH teilt mit:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.Der Kläger nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, es zu unterlassen, in Bezug auf Telekommunikationsverträge mit Verbrauchern diese oder eine inhaltsgleiche Klausel zu verwenden."
Zusammenfassung
- BGH kippt AGB-Klausel von O2: Router erlaubt.
- O2 wollte Router-Nutzung ausschließen.
- Endnutzer dürfen Inhalte unabhängig von Standort abrufen.
- Streit ging über Landgericht, Oberlandesgericht bis BGH.
Siehe auch:
- Probleme beim 5G-Netzaufbau: 1&1 macht öffentlich Druck auf Vodafone
- Vodafone startet mächtige neue Features in seinem 5G-Netz
- Vodafone Kabel: Weitere Termine für Senderumstellung stehen fest
- Weitere Preiserhöhung: Vodafone streicht Option für Gratis-Router
- Smartcard-Tausch: Sky und Vodafone machen Druck auf Schwarzgucker
In diesem Artikel sind Affiliate-Links enthalten. Durch einen Klick darauf gelangen Sie direkt zum Anbieter. Sollten Sie sich dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ändert sich am Preis nichts.
Preise, Tarife und Angebotsinhalte entsprechen dem Stand der Veröffentlichung und können sich beim Anbieter kurzfristig ändern; maßgeblich sind dessen Angaben auf der Bestellseite.
Thema:
Videos zum Thema
Beliebt im Preisvergleich
- WLAN-Router mit Modem:
Neue Downloads
Beiträge aus dem Forum
-
Kann man einen zweiten DSL Tarif buchen?
Freeboy -
MagentaTV technische Probleme
Opfer0815 -
Fritz dsl 64 bit...
snoopi -
| gelöst | kein dsl interner mehr
fubbiquantz -
DSL-Vertrag kündigen oder bleiben?
Holger_N -
DSL Geschwindigkeit, FritzBox7330, Vodafone
Frank955 -
| selbstlösung | dsl mobile flat android
fubbiquantz
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Google geht gegen speicherfressende Apps unter Android vor
- Google Suche, Discover und News: Neue Optionen für Personalisierung
- Von wegen rund: LHC kann geometrische Form von Atomkernen messen
- Back to the Future: Huawei bringt ultrabreites Smartphone Pura X View
- God of War: Ex-WWE-Wrestler übernimmt Kratos-Rolle in Amazon-Serie
- Xbox Series X25: Preis und Termin der Jubiläums-Konsole geleakt
- Fritz feuert aus allen Rohren: Neue FritzOS-Beta für 9 Router-Modelle
Videos
Beliebte Downloads
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen