Filehoster 1Fichier erleidet empfindliche Niederlage gegen Nintendo
1Fichier ist in der Szene alles andere als ein Unbekannter und war seit seinem Start im Jahr 2009 das Ziel von Beschwerden und Klagen. Der Vorwurf lautete stets, dass der Filehosting-Dienst Copyright-Beschwerden nicht ernst genug nimmt. Wie TorrentFreak erläutert, operiert 1Fichier unter einem Freemium-Geschäftsmodell. Dabei können grundsätzlich alle Nutzer auf den Dienst zugreifen, wer bezahlt, kann aber diverse Einschränkungen entfernen.
Kein Gerichtsbeschluss nötig
Die Kritik der Rechtebesitzer ist darin begründet, dass 1Fichier praktisch nicht auf Takedowns reagiert - in einigen Fällen sind es gerade einmal 0,12 Prozent der beanstandeten Dateien, die tatsächlich gelöscht werden. Nintendo wollte deshalb nicht nur seine Rechte durchsetzen und Schadenersatz einfordern, sondern Dstorage SAS auch eine Lektion erteilen.Das Pariser Gericht nahm auch die Verteidigung von 1Fichier auseinander. Denn dort war man der Ansicht, dass Inhalte nicht ohne richterliche Genehmigung entfernt werden müssen. Doch das war falsch und die Beklagten wurden in Kenntnis gesetzt und ermahnt, dass direkte Takedown-Benachrichtigungen von Rechteinhabern keinen Gerichtsbeschluss erfordern, um gültig zu sein.
Das Berufungsgericht bekräftigte nun das Urteil aus erster Instanz. Nintendo teilte dazu mit, dass das Gericht bestätigte, dass Dstorage SAS "zivilrechtlich haftbar gemacht wurde, weil es den Zugang zu illegalen Kopien von Nintendo-Spielen, die auf seiner Plattform gehostet wurden, trotz der Benachrichtigungen, die Nintendo zu diesem Zweck an das Unternehmen geschickt hatte, nicht zurückgezogen oder gesperrt hat". Dstorage muss nun 442.750 Euro Schadenersatz und 25.000 Euro für die Gerichtskosten bezahlen.
Zusammenfassung
- Nintendo verklagt Filehoster 1Fichier wegen Urheberrechtsverletzungen.
- 1Fichier reagiert nicht auf Takedown-Benachrichtigungen.
- Vor Gericht wird 1Fichier in Kenntnis gesetzt, dass direkte Benachrichtigungen von Rechteinhabern gültig sind.
- Gericht bestätigt: Schadenersatz und Gerichtskosten.
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