FTC: Kartellwächter erlauben Meta Übernahme der VR-Firma Within

Meta möchte das VR-Unternehmen Within Unlimited übernehmen. Die FTC hatte Einwände gegen den Deal geäußert. Nach einer Niederlage vor Gericht haben die Kartellwächter den Widerstand nun aufgegeben. Within steckt hinter einer VR-Fitness-App namens Supernatural.
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Die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hatte befürchtet, dass Meta mit dem Aufkauf von Within Unlimited den Markt einschränken möchte. Schließlich besitzt der von Mark Zuckerberg geführte Konzern mit Oculus bereits nicht unerhebliche Marktanteile im VR-Bereich. Deshalb hat die FTC vor Gericht eine einstweilige Verfügung, die den Deal blockieren sollte, beantragt. Der zuständige Richter hat den Antrag kürzlich abgelehnt. Infografik AR schlägt VR: Der finanzielle Kampf verschiedener RealitätenAR schlägt VR: Der finanzielle Kampf verschiedener Realitäten

FTC hat nun komplett nachgegeben

Die FTC hat darauf verzichtet, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Wie die US-amerikanische Behörde in einem Dokument mitteilt, stellt sie sich nun generell nicht mehr gegen die Übernahme. Damit steht es Meta nun frei, sich Within Unlimited einzuverleiben.

Um die Übernahme zu verhindern, hätte die FTC dem Unternehmen nachweisen müssen, auch ohne Within Unlimited Fitnessanwendungen für Virtual-Reality-Geräte geplant zu haben. Da Meta momentan keine Apps anbietet, die sich diesem Bereich zuordnen lassen und über einzigartige Funktionen verfügen, bringt der Aufkauf von Within Vorteile für Meta mit sich, ohne den Wettbewerb zu gefährden.

Mark Zuckerberg zufolge dominiere Meta die VR-Branche auch nicht. Stattdessen würde der Konzern zum Aufbau des Bereichs beitragen. Er ist sich allerdings sicher, dass es sich beim Metaverse um die Zukunft der Technologie handle. Ob sich VR-Brillen gegenüber AR-Geräten langfristig durchsetzen, bleibt abzuwarten.

Zusammenfassung
  • FTC hatte Einwände gegen Meta-Übernahme von Within Unlimited.
  • Richter lehnte FTC-Antrag auf einstweilige Verfügung ab.
  • FTC verzichtet auf Berufung gegen Entscheidung.
  • AR-Geräte könnten VR-Brillen langfristig ablösen.

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