Einsatz der Palantir-Software in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Für die Polizei kann Datenanalyse-Software ein Segen sein, für Datenschützer stellt sie aber einen Albtraum dar. Diese gegensätzlichen Interessen hatte das Verfassungsgericht abzuwägen und nun liegt die Entscheidung vor: Der Einsatz war gegen die Verfassung.
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Datenkrake Gotham

Konkret geht es in der heute veröffentlichten Entscheidung um die Analysesoftware Hessen-Data. Diese basiert auf dem Programm Gotham, dieses wird von Palantir Technologies hergestellt und dient u. a. zur Anti-Terror-Analyse. In den USA bestehen kaum Hemmungen, Gotham einzusetzen, in Deutschland liefen Datenschützer Sturm dagegen. Denn die Software ist zwar leistungsstark, aber eben auch eine massiver Datenkrake.

Und die Datenschützer hatten nun in Karlsruhe Erfolg. Denn das Bundesverfassungsgericht gab bekannt, dass Gotham bzw. dessen Ableger in Hessen und Hamburg in der derzeitigen Form verfassungswidrig seien. In der Hansestadt ist die Software noch nicht im Einsatz, hierzu gab es zwar Pläne, man wollte aber zunächst die rechtliche Grundlage abklären.


Laut dem Gericht "verstoßen die Vorschriften gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (...) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten".

Die Karlsruher Richter bemängeln vor allem Umfang und Art der erfassten Daten: "Die Vorschriften unterscheiden insbesondere nicht nach Daten von Personen, die einen Anlass für die Annahme geben, sie könnten eine Straftat begehen oder in besonderer Verbindung zu solchen Personen stehen, und anderen Personen. Sie lassen eine breite Einbeziehung von Daten Unbeteiligter zu, die deshalb polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen unterzogen werden könnten."

Die aktuelle Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass solche Software per se verboten wird, nach Anpassungen könnte oder dürfte ein Einsatz möglich sein. Denn aktuell werden zwar "nur" Polizei-Datenbanken durchsucht, dort wird aber nicht die Art des Verstoßes sowie auch zwischen Täter, Opfer und Zeugen unterschieden. Auch wird befürchtet, dass irgendwann einmal auch Daten aus dem Internet bzw. sozialen Netzwerken in die Erfassung einfließen könnten - was die zuständigen Innenminister dementieren.

Zusammenfassung
  • Verfassungsgericht: Einsatz der Analysesoftware Hessen-Data illegal.
  • Software basiert auf US-Programm Gotham für Anti-Terror-Analyse.
  • Karlsruhe bemängelt Umfang und Art der erfassten Daten ohne Unterscheidung.
  • Entscheidung bedeutet nicht Verbot, aber Anpassungen nötig.
  • Befürchtung: Daten aus dem Internet könnten einfließen.

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