US-Navy als "Piraten":
Deutsche Firma könnte 155 Mio. $ bekommen
Der Fall zieht sich schon seit vielen Jahren hin, kommt aber langsam zu einem Ende: Denn das deutsche Unternehmen Bitmanagement hat die US-Marine verklagt, die Navy soll gegen Urheberrechte verstoßen haben. In zweiter Instanz gewann man auch, nun geht es ums Geld.
Konkret geht es in diesem auf 2016 zurückgehenden Fall um die Software BS Contact Geo bzw. deren Nutzungsrecht. Die Anwendung wurde laut der Entscheidung eines Berufungsgerichts (in erster Instanz verlor Bitmanagement) zwar nicht grundsätzlich illegal eingesetzt, die Marine sei aber beim Ausmaß der Nutzung weit übers Ziel hinausgeschossen. Denn BS Contact Geo wurde auf mehr als einer halben Million Rechnern installiert, und zwar ohne das für eine Enterprise-Nutzung und die Abrechnung notwendige Tracking.
Die US-Marine will von einem wissentlichen Missbrauch nichts wissen und sagt im Prinzip, dass das alles ein Missverständnis war - man dachte, dass man das Recht habe, die Software im gesamten Netzwerk zu installieren.
Dank Dokumenten von Bitmanagement bekommt man aber Einblick in einige Aspekte der juristischen Auseinandersetzung. Demnach sei die Frage des Schadenersatzes eine einfache Rechnung, so das Unternehmen aus dem bayerischen Berg: "Das Gericht sollte feststellen, dass die Marine 600.000 Kopien von BS Contact Geo angefertigt hat und dass sich die Parteien auf einen Preis von 259 Dollar pro Kopie geeinigt hätten, was einen Gesamtschaden von 155 Millionen Dollar ergibt."
Die "Einigung" basiert allerdings auf einer fiktiven Verhandlung, Bitmanagement nimmt hier u. a. an, dass man einen 30-prozentigen Nachlass gewährt hätte, ähnlich wie es das Verteidigungsministerium für die Software AutoCAD bekommen habe.
Die US-Regierung geht allerdings von ganz anderen Zahlen aus: Denn man meint, dass 200 Dollar pro Lizenz fällig werden und auch nur 579 Lizenzen tatsächlich im Einsatz gewesen seien - das hätte einen Schadenersatz von 115.000 Dollar zur Folge.
Bitmanagement ist hier natürlich ganz anderer Meinung und weist darauf hin, dass das Gericht bereits früher klargestellt hat, dass die Grundlage für die Lizenzgebühren an die Anzahl der von der Marine angefertigten Kopien und nicht an die Häufigkeit der Nutzung gebunden sein müsse.
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Die US-Marine will von einem wissentlichen Missbrauch nichts wissen und sagt im Prinzip, dass das alles ein Missverständnis war - man dachte, dass man das Recht habe, die Software im gesamten Netzwerk zu installieren.
115.000 oder 155 Millionen Dollar
Mit dem Sieg in der Berufung ging es wieder in die Vorinstanz, dieses muss nicht mehr die Schuldfrage oder jene des Urheberrechtsverstoßes klären, sondern die Höhe des Schadenersatzes bestimmen. Wie TorrentFreak berichtet, sind weite Teile der Gerichtsdokumente unter Verschluss, da die US Navy als militärische Partei erweiterten Schutz genießt.Dank Dokumenten von Bitmanagement bekommt man aber Einblick in einige Aspekte der juristischen Auseinandersetzung. Demnach sei die Frage des Schadenersatzes eine einfache Rechnung, so das Unternehmen aus dem bayerischen Berg: "Das Gericht sollte feststellen, dass die Marine 600.000 Kopien von BS Contact Geo angefertigt hat und dass sich die Parteien auf einen Preis von 259 Dollar pro Kopie geeinigt hätten, was einen Gesamtschaden von 155 Millionen Dollar ergibt."
Die "Einigung" basiert allerdings auf einer fiktiven Verhandlung, Bitmanagement nimmt hier u. a. an, dass man einen 30-prozentigen Nachlass gewährt hätte, ähnlich wie es das Verteidigungsministerium für die Software AutoCAD bekommen habe.
Die US-Regierung geht allerdings von ganz anderen Zahlen aus: Denn man meint, dass 200 Dollar pro Lizenz fällig werden und auch nur 579 Lizenzen tatsächlich im Einsatz gewesen seien - das hätte einen Schadenersatz von 115.000 Dollar zur Folge.
Bitmanagement ist hier natürlich ganz anderer Meinung und weist darauf hin, dass das Gericht bereits früher klargestellt hat, dass die Grundlage für die Lizenzgebühren an die Anzahl der von der Marine angefertigten Kopien und nicht an die Häufigkeit der Nutzung gebunden sein müsse.
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