US-Kriegsmarine sind doch Piraten:
Gericht gibt deutscher Firma recht
Die US Navy darf jetzt wohl offiziell als Urheberrechtsverletzer bezeichnet werden. Die Kriegsmarine der USA wird nicht darum herumkommen, einer deutschen Firma hunderte Millionen Dollar Schadensersatz zu zahlen.
Der Software-Hersteller Bitmanagement hatte das US-Militär bereits vor Jahren auf fast 600 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt und anfangs sah es gar nicht gut aus. Denn das zuständige Gericht erkannte zwar an, dass es keinen kompletten Vertrag zwischen den beiden Parteien gab, wohl aber formal ein Nutzungsrecht an der Software BS Contact Geo eingeräumt wurde. Daher kam man hier noch zu dem Schluss, dass Schadensersatz nicht eingefordert werden kann.
Als der Fall daraufhin vom Bundesberufungsgericht durchgesehen wurde, kamen die Richter erst einmal zu dem gleichen Schluss. Allerdings bemängelten sie, dass die vorhergehende Instanz die genauen Details der Auseinandersetzung nicht berücksichtigt habe, wie aus einem Bericht von TorrenFreak hervorgeht. Denn es habe zwar eine formale Zustimmung darüber gegeben, dass die Navy die Software verwendet, doch könne daraus nicht einfach gefolgert werden, die Einräumung der Rechte habe anschließend keine Grenzen mehr.
Und auch den zuständigen Leuten bei der US-Kriegsmarine dürfte klar gewesen sein, dass sie hier übers Ziel hinausschießen. Denn normalerweise trackt die IT-Abteilung genau, wie viele einzelne User ein Programm tatsächlich verwenden, wofür eigens eine Software von Flexera zum Einsatz kommt. Denn die genutzten Enterprise-Lizenzen der meisten Software-Produkte werden nach Usern abgerechnet. Die Software von Bitmanagement wurde hingegen installiert, ohne die übliche Anbindung an die Tracking-Software einzurichten. Somit steht fest, dass dem Recht mit dem bisherigen Urteil noch nicht Genüge getan wurde. Die ganze Sache muss nun noch einmal ein Stück weit aufgerollt werden, um festzulegen, wie viel Schadensersatz tatsächlich zu entrichten ist.
Als der Fall daraufhin vom Bundesberufungsgericht durchgesehen wurde, kamen die Richter erst einmal zu dem gleichen Schluss. Allerdings bemängelten sie, dass die vorhergehende Instanz die genauen Details der Auseinandersetzung nicht berücksichtigt habe, wie aus einem Bericht von TorrenFreak hervorgeht. Denn es habe zwar eine formale Zustimmung darüber gegeben, dass die Navy die Software verwendet, doch könne daraus nicht einfach gefolgert werden, die Einräumung der Rechte habe anschließend keine Grenzen mehr.
Die Feinheiten beachten
Die Realität sah hier nämlich so aus, dass die Navy die Software des deutschen Unternehmens nicht einfach auf einigen Rechnern ausprobiert oder auch für die produktive Auswertung von Daten nutzte. Vielmehr stellte sich heraus, dass BS Contact Geo in der gesamten Organisation verbreitet und auf 558.466 Computern installiert wurde, was man sich beim Hersteller so sicherlich nicht gedacht hatte, als man den Kontaktleuten bei der Navy eine Nutzung erlaubte.Und auch den zuständigen Leuten bei der US-Kriegsmarine dürfte klar gewesen sein, dass sie hier übers Ziel hinausschießen. Denn normalerweise trackt die IT-Abteilung genau, wie viele einzelne User ein Programm tatsächlich verwenden, wofür eigens eine Software von Flexera zum Einsatz kommt. Denn die genutzten Enterprise-Lizenzen der meisten Software-Produkte werden nach Usern abgerechnet. Die Software von Bitmanagement wurde hingegen installiert, ohne die übliche Anbindung an die Tracking-Software einzurichten. Somit steht fest, dass dem Recht mit dem bisherigen Urteil noch nicht Genüge getan wurde. Die ganze Sache muss nun noch einmal ein Stück weit aufgerollt werden, um festzulegen, wie viel Schadensersatz tatsächlich zu entrichten ist.
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