EU: Bald kein anonymer Kryptowährungen-Umtausch in Euro mehr

In der EU wird die Regulierung von Kryptowährungen angezogen. Wenn Handelsplattformen aus der Szene rund um die virtuellen Zahlungssysteme Geschäfte mit EU-Bürgern machen wollen, müssen sie zukünftig weitergehende Regeln einhalten.
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Auf diese haben sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament verständigt, sodass es im Grunde nur noch einiger formaler Schritte braucht, bis die neue Gesetzesgrundlage in Kraft treten kann - was voraussichtlich Ende des kommenden Jahres der Fall ist. Krypto-Börsen werden dann verpflichtet sein, vor der Abwicklung von Transaktionen den Empfänger und den Absender zu identifizieren.

Dies gilt zumindest dann, wenn ein Verkauf bzw. Austausch von Kryptowährungseinheiten gegen herkömmliche Geldwährungen erfolgt. Freigrenzen gibt es hier nicht, es ist also unerheblich, wie hoch der jeweilige Betrag ist. Die ermittelten Informationen müssen von den Plattformbetreibern gespeichert und bei der Vorlage entsprechender Verfügungen an Ermittlungsbehörden übergeben werden.

Schutz vor Geldwäsche

Die Kontrollmechanismen greifen lediglich dann, wenn der Austausch mit den staatlichen Währungssystemen erfolgt. Transaktionen, die ausschließlich in den digitalen Netzen erfolgen, unterliegen keiner Regulierung. Das wäre einerseits schwierig umsetzbar, andererseits ist eine solche Regulierung auch unnötig, da die Nutzung von Kryptowährungseinheiten als Zahlungsmittel in der Offline-Welt ohnehin kaum relevant ist.

Das neue Regelungssystem Markets in Crypto Assets (MiCA) soll vor allem dafür sorgen, dass Kryptowährungen deutlich schwerer für die Geldwäsche genutzt werden können. Sie unterliegen damit ähnlichen Regelungen wie die herkömmlichen Geldwährungen. Die EU wird damit eines der bisher ausgefeiltesten Regelungssysteme in dem Bereich erhalten. Aber auch andere Regierungen arbeiten bereits an vergleichbaren Gesetzen.

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