Immer wieder Daten-Abrufe durch Polizisten zu privaten Zwecken

Die Datenschutz-Beauftragten der Länder müssen sich immer wieder damit beschäftigen, dass Polizisten ihre Zugriffsmöglichkeiten auf Behörden-Datenbanken zu privaten Zwecken missbrauchen. In den meisten Fällen menschelt es dabei sehr. Das zeigt sich am Beispiel des jüngsten Jahresberichtes des Berliner Datenschutzbeauftragten, auf den der Datenschutz-Aktivist Andre Meister hinweist. "Die Sanktionsstelle führt regelmäßig Verfahren gegen Polizeibeamt:innen durch, die unbefugt, d. h. zu nicht-dienstlichen Zwecken, personenbezogene Daten von Dritten aus den polizeiinternen Datenbanken abrufen", heißt es darin. Im Mittelpunkt steht dabei POLIKS, in der diverse personenbezogenen Daten zu Beschuldigten, Opfern und Zeugen hinterlegt werden.

Namen, Geburtsdaten, Anschriften und Familienstand, aber auch Vorstrafen und Aussagen zu den jeweiligen Fällen sind hier zu finden. Immer wieder kommt es vor, dass diese Informationen dazu verlocken, sie auch für nicht-dienstliche Zwecke zu nutzen. Im letzten Jahr hat die Berliner Datenschutz-Behörde in diesem Zusammenhang 15 Verfahren gegen Polizisten neu eingeleitet. Außerdem wurden bereits elf Bußgeldbescheide verschickt, mit denen insgesamt 42 Beamte zur Kasse gebeten wurden. Allerdings ist davon auszugehen, dass es hier eine ordentliche Dunkelziffer gibt, da sicher viele Fälle komplett unerkannt bleiben und viele auch intern in den Dienststellen geklärt werden.

Nur scheinbar harmlos

Die Datenschützer stufen die fraglichen Fälle immerhin als problematisch genug ein, um ihnen einen eigenen Abschnitt in ihrem Jahresbericht zu widmen. Das ist durchaus nicht verwunderlich - immerhin gibt es wohl nur sehr wenige Berufe, in denen man an ähnlich sensible Informationen über andere Bürger herankommt, wie als Polizist.

Immerhin, so kann man zumindest im Berliner Fall sagen, geht es in den vom Datenschutzbeauftragten untersuchten Fällen meist um recht persönliche Dinge. In der Vergangenheit schlugen unberechtigte Zugriffe Wellen, bei denen die abgerufenen Informationen von Rechtsterroristen genutzt wurden, um Abgeordnete und andere Bürger an ihren privaten Adressen bedrohen zu können. Vergleichbares hat der letzte Jahresbericht aus Berlin nicht zu bieten. Aufgeführt sind hier beispielhaft folgende Fälle:

  • So fragte ein Polizeibeamter alle Personen aus dem Umfeld seiner Ex-Lebensgefährtin ab, die mit dem Umstand der Trennung hätten vertraut sein können.
  • In einem anderen Fall schrieb ein Polizeibeamter eine Zeugin nach deren Vernehmung über ihre private Handynummer an, um diese nach einer Verabredung zu fragen, nach- dem er die Telefonnummer aus POLIKS abgerufen hatte.
  • In einem weiteren Fall fragte ein Polizeibeamter den Ermittlungsvorgang seines Stiefsohnes ab, um diesen auf seine Zeugenaussage vorzubereiten und um den zuständigen Sachbearbeiter von einem anderen Tathergang zu überzeugen.

Auch vermeintlich harmlose Abfragen können in diesem Bereich zu einem ernsten Problem werden. Denn gemeinhin will man natürlich, dass Polizisten vertrauenswürdige Personen sind, an die sich Bürger bei Problemen wenden können. Das ist sicherlich nicht gegeben, wenn man beispielsweise befürchten muss, dass Beamte sich anschließend Zugang zu sensiblen Daten verschaffen.

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