China macht ernst: Mehr als zehn Jahre Haft für Krypto-Fundraising

Wer in China mit Kryptowährungen handelt, kann zukünftig zu langen Gefängnisstrafen verurteilt werden. Der Oberste Volks­ge­richts­hof hat vor kurzem entschieden, dass das Fund­rai­sing mit Kryp­to­wäh­run­gen als illegale Geldbeschaffung ein­ge­stuft und ent­spre­chend ge­ahn­det wird. Nachdem China über einen längeren Zeitraum hinweg eine Art Paradies für Krypto-Mining war, hat die Staatsführung der Volksrepublik den digitalen Währungen im vergangenen Jahr den Kampf angesagt. Schon seit einiger Zeit sind Kryptowährungen in China verboten. Aufgrund des hohen Energiebedarfs wurde im Sommer 2021 die Schließung von 26 Standorten, die in großem Stil Bitcoins und weitere Digitalwährungen geschürft hatten, angeordnet. Infografik Wertverlust bei Bitcoin & Co.: Schwere Zeiten für KryptowährungenWertverlust bei Bitcoin & Co.: Schwere Zeiten für Kryptowährungen

Die richterliche Auslegung ist bindend

Nun wurden die chinesischen Regelungen in Bezug auf Kryptowährungen noch einmal deutlich verschärft. Der Oberste Volksgerichtshof hat eine juristische Auslegung des Strafrechts veröffentlicht und den Handel mit Kryptowährungen als Mittel der illegalen Geldbeschaffung bezeichnet. Bei der Auslegung handelt es sich um eine offizielle und verbindliche Interpretation des Gesetzes. Damit der Handel mit Kryptowerten als illegal eingestuft werden kann, müssen vier Voraussetzungen vorliegen. Das Fundraising muss öffentlich sein und nicht spezifizierte Ziele haben. Außerdem müssen sich die Händler Kapital- oder Zinserträge erhoffen und gegen regulatorische Vorschriften verstoßen.

Damit ist es zukünftig nicht mehr erlaubt, Fundraising für Projekte oder Unternehmen aller Art zu betreiben, sofern die Gelder in Kryptowährungen eingesammelt werden. Das Gericht begründet die Auslegung des Gesetzes mit der Eindämmung des Finanzbetrugs und der Geldwäsche. Wer Transaktionen von bis zu umgerechnet gut 14.000 Euro akzeptiert, kann bis zu drei Jahre lang im Gefängnis landen und bis zu ungefähr 28.000 Euro zahlen müssen. Für große Summen von mehr als sieben Millionen Euro oder Kampagnen mit über 5.000 Unterstützern sind Haftstrafen von mindestens zehn Jahren sowie Geldstrafen von umgerechnet etwa 70.000 Euro vorgesehen. Die Sanktionen können ab dem 1. März verhängt werden.

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