Giga Berlin: Tesla reicht jetzt erst letzte Unterlagen für Genehmigung ein
Jetzt hat Tesla seinen Teil getan und der Ball liegt bei der Verwaltung
Tesla hat beim Bau der Gigafactory in Grünheide bei Berlin viele mit dem großen Tempo beeindruckt. Andere kritisieren, dass dieser Erfolg nur mit weitreichenden vorläufigen Genehmigungen möglich war, die von dem Unternehmen dann auch noch großzügig interpretiert wurden. Rechtlich stichhaltige Klärung kann hier nur eines bringen: der erfolgreiche Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Doch in diesem Fall lag es nicht nur an lahmen Behörden, dass dies noch nicht möglich war.Denn erst jetzt hat Tesla alle nötigen Unterlagen eingereicht, die für den Abschluss des Verfahrens zwingend nötig sind. "Zum Ende der 50. Kalenderwoche (13.-19.12.) sind die ausstehenden Unterlagen und Informationen eingegangen, die die Voraussetzung für eine Entscheidung über den Tesla-Antrag bilden", so ein Sprecher des Umweltministeriums gegenüber der dpa. Dem von Tesla immer wieder eingeforderten Tempo bei der Genehmigung erteilt man aber direkt eine Absage: Einen Termin für eine Entscheidung könnte man noch nicht nennen.
Prüfung steht aus
Denn erst durch das Einreichen der letzten Dokumente wird es jetzt unter anderem der Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und dem Landesamt für Umwelt möglich, das Genehmigungsverfahren auf den Weg zu bringen. Und dabei wird laut Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) weiter eines wichtig bleiben: Geduld. "Wichtig ist jetzt, dass wir weiter mit der nötigen Geduld alles dafür tun, die Genehmigungsverfahren fachlich gut weiterlaufen zu lassen. Wir sind darauf angewiesen, vor allem aber Tesla selbst, dass am Ende eine rechtssichere Genehmigung vorliegt."Woidke verweist damit auch auf mehrere Klagen und Verfahren, die aktuell gegen Tesla in Grünheide laufen. Unter anderem sind nach Ansicht von Umweltschützern Abfallentsorgung und Vorschriften im Störfall nicht abschließend geklärt. Größter Stolperstein könnte aber die "wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung" sein, deren Rechtmäßigkeit aktuell einer Prüfung durch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) unterliegt.
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