Alle Anbieter: Viele Deutsche zahlen Bandbreite, die nicht geliefert wird
Die Kluft zwischen dem, was Nutzer für Bandbreiten zahlen und dem, was Anbieter liefern, ist in Deutschland sehr groß. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Verbraucherschützern und gilt für Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 gleichermaßen.
Ab dem 01.12.2021 haben Verbraucher in Deutschland auf Basis der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) neue Möglichkeiten gegen Internetanbieter vorzugehen, die vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbringen können. Das Gesetz sieht hier ein Minderungsrecht vor, also die Möglichkeit, Zahlungen entsprechend der Fehlleistung zu kürzen. Verbraucherschützer haben jetzt aufgezeigt, dass von den neuen Möglichkeiten wohl viele Nutzer Gebrauch machen sollten.
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) erläutert, hatte man Messdaten der Bundesnetzagentur aus den Jahren 2019 und 2020 mit den Tarifen der Telekommunikationsanbieter abgeglichen, um zu ermitteln, wie viel Verbraucher aufgrund von nicht bereitgestellten Bandbreite zu viel bezahlt haben. "Wir sind teilweise auf beachtenswerte Summen gekommen", fasst Dr. Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv, die Untersuchung zusammen.
Über alle Anbieter hinweg zahlten Verbraucher, die das Messtool der Netzagetur nutzen, demnach "jeden Monat zweistellige Beträge zu viel", die vertraglich zugesicherten Bandbreiten wurden dabei um bis zu 50 Prozent unterschritten. Der Bericht schlüsselt dabei auch auf, wie viel bei welchem Anbieter im Schnitt zu viel bezahlt wurde:
Download Breitbandmessung: Test der Bundesnetzagentur
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) erläutert, hatte man Messdaten der Bundesnetzagentur aus den Jahren 2019 und 2020 mit den Tarifen der Telekommunikationsanbieter abgeglichen, um zu ermitteln, wie viel Verbraucher aufgrund von nicht bereitgestellten Bandbreite zu viel bezahlt haben. "Wir sind teilweise auf beachtenswerte Summen gekommen", fasst Dr. Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv, die Untersuchung zusammen.
Über alle Anbieter hinweg zahlten Verbraucher, die das Messtool der Netzagetur nutzen, demnach "jeden Monat zweistellige Beträge zu viel", die vertraglich zugesicherten Bandbreiten wurden dabei um bis zu 50 Prozent unterschritten. Der Bericht schlüsselt dabei auch auf, wie viel bei welchem Anbieter im Schnitt zu viel bezahlt wurde:
Telekom
Bei der Telekom zeigt sich über alle Bandbreitenklassen hinweg ein ähnliches Bild. So zahlen laut vzbz hier rund 30 Prozent der Kunden zu viel für ihren Internetanschluss. Unter 50 Mbit/s werden monatlich damit 9,25 bis 15,90 Euro zu viel bezahlt, in hohen Bandbreitenklassen von 200 bis unter 500 Mbit/s errechnet man für betroffene Kunden monatlich mindestens 28,78 Euro, für die keine Leistung erbracht wird.Vodafone
Bei Vodafone ist das Bild differenzierter und extremer. In der Bandbreitenklasse bis 18 MBit/s erhält die Hälfte der Kunden nicht einmal 60,8 Prozent der versprochenen Leistung. Das entspricht mindestens 8,82 Euro monatlich, die zu viel bezahlt werden. Ein Drittel der Nutzer der Bandbreitenklasse von 200 bis unter 500 Mbit/s erhalten gerade einmal 30 Prozent der vereinbarten Leistung und zahlen damit monatlich mindestens 20,00 Euro zu viel.1&1
Auch bei 1&1 fallen die Bandbreitenklassen von acht bis unter 18 Mbit/s sowie von 200 bis unter 500 Mbit/s sehr negativ auf. Bis 18 Mbit/s zahlen 50 Prozent der Nutzer fast 40 Prozent zu viel, am andere Ende des Leistungs-Spektrums bekommen 50 Prozent der Verbraucher weniger als zwei Drittel der Vertragsleistung. Der Anbieter leistet sich bei der Messung aber noch einen heftigen Ausreißer: "Zehn Prozent der Kunden erreichen in den Messungen nicht einmal 13,1 Prozent ihrer bezahlten Internetgeschwindigkeit", so der vzbz.Telefónica
Bei Telefónica ist es dann wiederum die mittlere Bandbreitenklasse, bei der die Verbraucherschützer im Vergleich große Probleme sehen. So kann in dieser Klasse die Hälfte der Verbraucher weniger als 50 Prozent und jeder Dritte weniger als 30 Prozent der vertraglich vorgesehenen Download-Geschwindigkeit nutzen.Download Breitbandmessung: Test der Bundesnetzagentur
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