Apple erlaubt Netflix, Spotify & Co., externe Anmelde-Seiten zu verlinken
Apple steht seit längerem unter Beschuss von großen App Store-Anbietern und auch Wettbewerbsbehörden, dem kalifornischen Konzern wird vorgeworfen, die Unternehmen zum "eingezäunten Garten" zu zwingen. Nun macht Apple aber zumindest ein kleines Zugeständnis.
Im Zentrum der jüngsten Wettbewerbs- und Kartelluntersuchungen, mit denen es Apple zu tun hat, steht natürlich die Umsatzbeteiligung des Unternehmens. Im Fall der großen Anbieter beträgt diese nach wie vor 30 Prozent, zuletzt haben Apple und auch Google die Beteiligung bei weniger umsatzstarken Apps und Anbieten auf 15 Prozent gesenkt.
Im Fall von Apple ist aber eines der Probleme, dass der Konzern aus Cupertino den App-Anbietern auch das Abschließen von Abos und ähnliche Transaktionen über das eigene System aufzwingen will. Denn auch das fällt unter die 30-Prozent-Umsatzbeteiligung und Apple verbietet es auch, das System über externes Einloggen zu "umgehen".
Apple führt diesen Schritt natürlich nicht ganz freiwillig durch, das Ganze geht auf eine Untersuchung der Japan Fair Trade Commission (JFTC), also der japanischen Wettbewerbsbehörde, zurück. Diese beendet auch eine dazugehörige Untersuchung.
Reader-Apps haben übrigens nicht zwangsläufig mit Text bzw. dem Lesen von Apps zu tun. Apple dazu: "Reader-Apps bieten zuvor gekaufte Inhalte oder Abonnements für digitale Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Audio-, Musik- und Videoinhalte."
Im Fall von Apple ist aber eines der Probleme, dass der Konzern aus Cupertino den App-Anbietern auch das Abschließen von Abos und ähnliche Transaktionen über das eigene System aufzwingen will. Denn auch das fällt unter die 30-Prozent-Umsatzbeteiligung und Apple verbietet es auch, das System über externes Einloggen zu "umgehen".
Externe Anmeldung möglich
Doch hier lockert man die Sache zumindest geringfügig (via The Verge): Denn ab sofort ist es "Reader-Apps" (darunter fallen u. a. Netflix, Spotify und Kindle) gestattet, direkt von der App aus auf eine eigene, externe Anmelde-Webseite zu verlinken. Das bedeutet, dass die Kunden der jeweiligen Anbieter theoretisch die Gelegenheit haben, sich extern anzumelden und somit auch außerhalb des Apple-Ökosystems Transaktionen durchzuführen bzw. Abos abzuschließen.Apple führt diesen Schritt natürlich nicht ganz freiwillig durch, das Ganze geht auf eine Untersuchung der Japan Fair Trade Commission (JFTC), also der japanischen Wettbewerbsbehörde, zurück. Diese beendet auch eine dazugehörige Untersuchung.
Reader-Apps haben übrigens nicht zwangsläufig mit Text bzw. dem Lesen von Apps zu tun. Apple dazu: "Reader-Apps bieten zuvor gekaufte Inhalte oder Abonnements für digitale Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Audio-, Musik- und Videoinhalte."
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