Apple-Anwälte drohen Leakern:
Unterlassungserklärung oder Polizei
Der Computerkonzern Apple verschießt derzeit Drohungen gegen Leaker. Diese richten sich inzwischen zunehmend gegen Personen in China, die Bilder von kommenden Produkten veröffentlichen, die zuvor bei Auftragsfertigern gestohlen wurden.
Dem US-Magazin Motherboard liegt ein Schreiben der Rechtanwaltskanzlei Fangda Partners vor, die in China für Apple tätig ist. In dieser wird ein Leaker aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Damit würde er sich verpflichten, auf weitere Berichte über unveröffentlichte Apple-Produkte zu verzichten - womit es aber nicht getan wäre.
Darüber hinaus soll der Adressat auch erklären, dass er fortan darauf verzichtet, gestohlene Prototypen oder Ähnliches auf dem Schwarzmarkt zu erwerben oder zu verkaufen. Weiterhin fordert man Informationen über die Quellen der fraglichen Leaks ein. Alles ist mit einer Frist von 14 Tagen versehen, in der die Fangda-Anwälte eine unterzeichnete Antwort haben wollen. Sollte man nichts vom Empfänger hören, wolle man dann die Polizei einschalten.
In den Schreiben berufen sich die Anwälte darauf, dass mit der Veröffentlichung von Informationen über die gestohlenen Geräte Apples Recht auf Wahrung seiner Geschäftsgeheimnisse verletzt werde. Ob sich eine solche Argumentation aber vor Gericht durchhalten ließe, ist fraglich. Ähnliche Fälle in der Vergangenheit gingen hier eher zugunsten der Pressefreiheit aus - allerdings wurden diese auch nicht in China verhandelt.
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Darüber hinaus soll der Adressat auch erklären, dass er fortan darauf verzichtet, gestohlene Prototypen oder Ähnliches auf dem Schwarzmarkt zu erwerben oder zu verkaufen. Weiterhin fordert man Informationen über die Quellen der fraglichen Leaks ein. Alles ist mit einer Frist von 14 Tagen versehen, in der die Fangda-Anwälte eine unterzeichnete Antwort haben wollen. Sollte man nichts vom Empfänger hören, wolle man dann die Polizei einschalten.
Anbieter-Account offline
Im Zuge dessen scheint die Kanzlei auch einige Aktivitäten von Händlern geleakter Geräte unterbunden zu haben. So wurde beispielsweise der Twitter-Account, über den ein Anbieter mit potenziellen Käufern kommunizierte, etwa zu dem Termin abgeschaltet, als der oben genannte Brief verschickt wurde. Andere vergleichbare Accounts sind aber noch immer aktiv, so dass die Bestrebungen wohl nur begrenzten Erfolg hatten.In den Schreiben berufen sich die Anwälte darauf, dass mit der Veröffentlichung von Informationen über die gestohlenen Geräte Apples Recht auf Wahrung seiner Geschäftsgeheimnisse verletzt werde. Ob sich eine solche Argumentation aber vor Gericht durchhalten ließe, ist fraglich. Ähnliche Fälle in der Vergangenheit gingen hier eher zugunsten der Pressefreiheit aus - allerdings wurden diese auch nicht in China verhandelt.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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