Überraschung: Prozess um Telekom-Börsengang wird neu aufgerollt
Über 20 Jahre ist der dritte Börsengang der Deutschen Telekom nun her - damals hatten viele Kleinanleger mit der "Volks-Aktie" eine Menge Geld verloren. Doch ganz abgehakt ist der Fall noch nicht. Der Bundesgerichtshof hat den Fall neu aufgerollt.
Das ist eine echte Überraschung: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine neue Entscheidung im Fall des Anlegerschutzprozess veröffentlicht (via n-tv). Damit wird ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2016 teilweise aufgehoben und das Oberlandesgericht angewiesen, ein neues Sachverständigengutachten zur Klärung weiterer Fragen einzuholen. Es geht dabei jetzt auch um die Frage, ob die Telekom mit ihrem Prospekt zum Börsengang und dem darin unrichtig dargestellten Sachverhalt selbst auch zu einer Minderung des Börsenpreises beigetragen hat.
Der BGH unterstrich aber noch einmal, dass die falsche Angabe im Verkaufsprospekt allein noch nicht einen Anspruch auf Schadensersatz begründet. Daher muss nun ein neues Gutachten her, das klären soll, was den damals dramatischen Börsenabsturz ausgelöst hat. Auch andere Teile des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wurden noch einmal bestätigt.
Ein Termin für das neue Verfahren steht noch nicht fest. Die Kläger fordern Schadensersatz. Nach dem dritten Börsengang der Telekom waren Kursverluste in Höhe von umgerechnet rund 80 Millionen Euro zusammengekommen. Die Telekom-Aktie war nach ihrem Allzeithoch nach dem letzten Börsengang von umgerechnet rund 103 Euro abgestürzt und erholte sich nicht mehr. Nach dem Tiefststand bei 7,69 Euro im Jahr 2012 liegt sie auch heute noch weit unter dem damaligen Ausgabepreis. Der damalige Konzernchefs Ron Sommer musste seinen Hut nehmen.
17.000 Kläger können wieder hoffen
Der Bundesgerichtshof hatte dabei über die Rechtsbeschwerden von Anlegern (Musterklägerseite) für rund 17.000 Kläger gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zu entscheiden. Diese Kläger können nun auf ein neues Verfahren mit einem für sie positiveren Ausgang hoffen.Der BGH unterstrich aber noch einmal, dass die falsche Angabe im Verkaufsprospekt allein noch nicht einen Anspruch auf Schadensersatz begründet. Daher muss nun ein neues Gutachten her, das klären soll, was den damals dramatischen Börsenabsturz ausgelöst hat. Auch andere Teile des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wurden noch einmal bestätigt.
Ein Termin für das neue Verfahren steht noch nicht fest. Die Kläger fordern Schadensersatz. Nach dem dritten Börsengang der Telekom waren Kursverluste in Höhe von umgerechnet rund 80 Millionen Euro zusammengekommen. Die Telekom-Aktie war nach ihrem Allzeithoch nach dem letzten Börsengang von umgerechnet rund 103 Euro abgestürzt und erholte sich nicht mehr. Nach dem Tiefststand bei 7,69 Euro im Jahr 2012 liegt sie auch heute noch weit unter dem damaligen Ausgabepreis. Der damalige Konzernchefs Ron Sommer musste seinen Hut nehmen.
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