Abmahnungen entschärft: Keine hohen Forderungen für kleine Verstöße
Der Bundestag hat einen weiteren Schritt zur Entschärfung des Abmahnwesens unternommen. Vor allem kleinere Firmen sollen zukünftig nicht mehr ständig in Angst leben müssen, dass ein kleiner Formfehler dafür sorgt, dass sie teure Anwaltskosten an Konkurrenten zahlen müssen.
Bei kleineren Verstößen gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten sollen Wettbewerber zwar weiterhin abgemahnt werden können. Wenn man damit allerdings einen Anwalt beauftragt, kann man dessen Honorarforderung nicht mehr einfach an den Abgemahnten weiterreichen. Gleiches Prinzip soll auch gelten, wenn es bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern zu Verletzungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt.
Die angemahnten Rechtsverletzungen sollten aber trotzdem nicht ignoriert werden. Denn wenn sie nicht abgestellt werden, kann es weiterhin zu einer echten Klage kommen - und diese würde die Kosten dann deutlich in die Höhe treiben. In den genannten Fällen kann es aber auch weniger schmerzhaft werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die darin vereinbarten Vertragsstrafen werden nämlich für kleinere und mittlere Unternemen auf tausend Euro gedeckelt.
Allerdings gibt es auch Kritik an dem nun von der Regierungskoalition beschlossenen Gesetz. Diese bezieht sich unter anderem darauf, dass die Definitionen viel zu unbestimmt sind. Was beispielsweise als kleineres Vergehen einzuschätzen ist, dürfte somit dann erst im Laufe der Zeit von den Gerichten genauer geklärt werden. Nach dem Beschluss des Bundestages muss nun außerdem noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.
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Die angemahnten Rechtsverletzungen sollten aber trotzdem nicht ignoriert werden. Denn wenn sie nicht abgestellt werden, kann es weiterhin zu einer echten Klage kommen - und diese würde die Kosten dann deutlich in die Höhe treiben. In den genannten Fällen kann es aber auch weniger schmerzhaft werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die darin vereinbarten Vertragsstrafen werden nämlich für kleinere und mittlere Unternemen auf tausend Euro gedeckelt.
Definitionen noch zu unkonkret
Seitens der Bundesregierung wurde schon mehrfach zugesagt, die Probleme mit Abmahnungen einzudämmen. Grundsätzlich handelt es sich bei diesen eigentlich um ein vergleichsweise mildes Mittel zur Rechtsdurchsetzung. Gerade kleinere und junge Firmen, deren Budget gerade einmal den alltäglichen Betrieb und die Entwicklung ihres Produkts abdeckt, leben trotzdem in Angst davor, dass ein entsprechendes Schreiben direkt mit einem vierstelligen Betrag an Forderungen verbunden ist.Allerdings gibt es auch Kritik an dem nun von der Regierungskoalition beschlossenen Gesetz. Diese bezieht sich unter anderem darauf, dass die Definitionen viel zu unbestimmt sind. Was beispielsweise als kleineres Vergehen einzuschätzen ist, dürfte somit dann erst im Laufe der Zeit von den Gerichten genauer geklärt werden. Nach dem Beschluss des Bundestages muss nun außerdem noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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