Abmahnungen entschärft: Keine hohen Forderungen für kleine Verstöße

Der Bundestag hat einen weiteren Schritt zur Entschärfung des Abmahn­wesens unternommen. Vor allem kleinere Firmen sollen zukünftig nicht mehr ständig in Angst leben müssen, dass ein kleiner Formfehler dafür sorgt, dass sie teure Anwaltskosten an Konkurrenten zahlen müssen.
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Bei kleineren Verstößen gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten sollen Wettbewerber zwar weiterhin abgemahnt werden können. Wenn man damit allerdings einen Anwalt beauftragt, kann man dessen Honorarforderung nicht mehr einfach an den Abgemahnten weiterreichen. Gleiches Prinzip soll auch gelten, wenn es bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern zu Verletzungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt.

Die angemahnten Rechtsverletzungen sollten aber trotzdem nicht ignoriert werden. Denn wenn sie nicht abgestellt werden, kann es weiterhin zu einer echten Klage kommen - und diese würde die Kosten dann deutlich in die Höhe treiben. In den genannten Fällen kann es aber auch weniger schmerzhaft werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die darin vereinbarten Vertragsstrafen werden nämlich für kleinere und mittlere Unternemen auf tausend Euro gedeckelt.

Definitionen noch zu unkonkret

Seitens der Bundes­regierung wurde schon mehr­fach zuge­sagt, die Prob­leme mit Ab­mah­nungen einzu­dämmen. Grund­sätzlich handelt es sich bei diesen eigentlich um ein vergleichs­weise mildes Mittel zur Rechts­durch­setzung. Gerade klei­nere und junge Firmen, deren Budget gerade einmal den all­täg­lichen Betrieb und die Ent­wicklung ihres Pro­dukts abdeckt, leben trotz­dem in Angst davor, dass ein ent­sprechen­des Schreiben direkt mit einem vier­stelligen Betrag an Forde­rungen verbunden ist.

Allerdings gibt es auch Kritik an dem nun von der Regierungskoalition beschlossenen Gesetz. Diese bezieht sich unter anderem darauf, dass die Definitionen viel zu unbestimmt sind. Was beispielsweise als kleineres Vergehen einzuschätzen ist, dürfte somit dann erst im Laufe der Zeit von den Gerichten genauer geklärt werden. Nach dem Beschluss des Bundestages muss nun außerdem noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.

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