Streit um letzte Meile: Telekom behindert laut Behörde den Wettbewerb

Die Bundesnetzagentur hat in einem bisher einzigartigen Verfahren fest­gestellt, dass die Telekom über Jahre ihre Marktmacht ausgenutzt hat und Konkurrenten den Zugang zum Geschäftskundenmarkt erschwert hat. Über Konsequenzen ist aber bisher nichts bekannt geworden. Laut Bundesnetzagentur hat die Telekom ihre beträchtliche Marktmacht im Geschäfts­kunden­markt "missbräuchlich ausgenutzt", Konkurrenten behindert und deren Wettbewerbs­möglich­keiten erheblich beeinträchtigt. Das zeigt sich sehr deutlich in den unterschiedlichen Be­ar­bei­tungs­zei­ten für den Zugang zum Kupfernetz der Telekom. So heißt es in dem Bericht (via Teltarif), dass die Telekom nun hinsicht­lich deut­lich kürzerer Bereit­stel­lungs­zeiten nach­bes­sern muss.

Wie sich das im Einzelnen in den zurückliegenden Jahren ausgewirkt hat, zeigt ein Statement des Verbands der Anbieter von Telekommunikations und Mehrwertdiensten (kurz VATM), der gemeinsam mit anderen Betroffenen, darunter auch Vodafone, EWE und Ecotel bei der Bundesnetzagentur den Antrag auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gestellt hatten.

Wartezeit bis zu 696 Arbeitstage

Demnach wurde dabei jetzt unter anderem die Dauer untersucht, die bis zur tatsächlichen Bereitstellung der Telekom-Leistung vergangen ist: Im Durchschnitt der Jahre 2017, 2018, 2019 waren es 71 Arbeitstage. In einem Fall belief sich die Wartezeit auf 696 Arbeitstage. Zuletzt hatten sich die Laufzeiten immer weiter verschlechtert, so dass sich der VATM zum Handeln gezwungen sah und die Einleitung eines sogenannten Missbrauchsverfahrens beantragte.

Das Problem dabei ist die fehlende Ausweichmöglichkeit: "Solange es noch keine bun­des­wei­ten alternativen Gigabit-Netze gibt - und das wird noch zehn Jahre dauern -, sind die Wett­be­wer­ber­un­ter­neh­men bei der Realisierung von Geschäftskundenanschlüssen in ganz Deutsch­land auf das Kupfernetz der Telekom und deren Vorprodukte angewiesen", sagte VATM-Ge­schäfts­führer Jürgen Grützner.

Neue verbindliche Strafen kommen

Die Bundesnetzagentur hat nun festgestellt, dass sich die Telekom vertraglichen Regelungen zu angemessenen Fristen für Auftragsbestätigungen und Produktbereitstellungen sowie zu Vertragsstrafen bislang missbräuchlich verweigert. Die Bundesnetzagentur hatte dazu im jüngsten Amtsblatt den Beschluss aufgrund des Antrags auf Einleitung eines Miss­brauchs­ver­fah­rens bekannt gegeben. Zudem heißt es, dass nun verbindliche Strafen festgelegt wurden. Über weitere Massnahmen gegen die Telekom wurde bisher aber nichts bekannt.

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