Netzagentur bietet Regulierung 'light' gegen Glasfaser-Ausbau
Die Bundesnetzagentur hat Netzbetreibern, die auf der letzten Meile Glasfasern zu den Kunden legen, sehr geringe Eingriffe von Seiten des Staates in Aussicht gestellt. Eine Beschränkung auf eine "Regulierung 'light'" soll so endlich die Anreize setzen, um den Ausbau der Infrastruktur endlich voranzubringen.
"Glasfaser ist die Technologie für die Gigabit-Welt. Die erfolgreiche Regulierung des bestehenden Kupfernetzes der Telekom ist auf neu zu bauende Glasfasernetze nicht übertragbar", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, heute in Bonn. Voraussetzung sei aber weiterhin, dass Wettbewerbern ein diskriminierungsfreier Zugang gewährt wird, diese also zu akzeptablen Bedingungen Kapazitäten anmieten können.
Vollständig sich selbst könne man die ganze Sache aber nicht überlassen, wie es seitens der Behörde hieß, die gerade eine umfassende Untersuchung der Situation durchgeführt hat. Denn die Deutsche Telekom sei hinsichtlich einer bundesweiten Telekommunikations-Infrastruktur weiterhin mit einer erheblichen Marktmacht ausgestattet. Zwar hätten die Kabelnetzbetreiber ihre Position deutlich verbessern können. Allerdings liege auch nur etwa zwei Drittel der Haushalte in dem von ihnen abgedeckten Gebiet.
Grundsätzlich kann die Bundesnetzagentur nur im Rahmen ihrer Handlungsvollmachten tätig werden. Alles andere wäre Aufgabe der Politik, die es seit viele Jahren versäumt, die richtigen Weichen zu stellen um die deutsche Dateninfrastruktur mittel- bis längerfristig international Wettbewerbsfähig zu machen.
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Vollständig sich selbst könne man die ganze Sache aber nicht überlassen, wie es seitens der Behörde hieß, die gerade eine umfassende Untersuchung der Situation durchgeführt hat. Denn die Deutsche Telekom sei hinsichtlich einer bundesweiten Telekommunikations-Infrastruktur weiterhin mit einer erheblichen Marktmacht ausgestattet. Zwar hätten die Kabelnetzbetreiber ihre Position deutlich verbessern können. Allerdings liege auch nur etwa zwei Drittel der Haushalte in dem von ihnen abgedeckten Gebiet.
Fazit auf bestehender Grundlage
Die nun präsentierten Schlussfolgerungen beruhen im Grunde auf einem Markt, der zumindest von den Grundstrukturen her in der bisherigen Form weiterbesteht. Die immer wieder mal vorgebrachte Idee, unabhängig von den bestehenden Unternehmen eine entsprechende Infrastruktur mit einer öffentlichen Gesellschaft aufzubauen und diese dann an die einzelnen Provider zu vermieten, wäre Aufgabe einer Untersuchung an anderer Stelle.Grundsätzlich kann die Bundesnetzagentur nur im Rahmen ihrer Handlungsvollmachten tätig werden. Alles andere wäre Aufgabe der Politik, die es seit viele Jahren versäumt, die richtigen Weichen zu stellen um die deutsche Dateninfrastruktur mittel- bis längerfristig international Wettbewerbsfähig zu machen.
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