Mobilfunkrechnung: Geld-zurück-Garantie für Abofallen gestartet
Gesetzgeber und Verbraucherschützer hatten sich in den letzten Jahren immer wieder dem Thema Abofallen bei Handy-Diensten widmen müssen. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß der Bundesnetzagentur, der Abzockern den Garaus machen soll.
Zum 1. Februar sind neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen in Kraft getreten. Die Neuregelung sieht dabei vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
Das heißt, dass betrügerische Abos künftig nicht mehr ohne Zutun oder Wissen des Kunden "abgeschlossen" werden können. Bei Abonnements setzt die Regelung zudem den zwingenden Einsatz des Redirects voraus, womit der Abschluss nur über die Seite des Mobilfunkanbieters möglich wird. Für seriöse Anbieter ist das kein Problem.
Diese Anbieter sind bei der Geld-Zurück-Garantie dabei
Die Mobilfunkanbieter müssen bei Beanstandungen genauestens prüfen, ob die Forderung wirklich berechtigt ist. Bei der Geld-Zurück-Garantie handelt es sich allerdings um eine Selbstverpflichtung im Rahmen des neuen Kombinationsmodells. Es gelten zudem strenge Regelungen, wobei die Geld-Zurück-Garantie zunächst auch nur für Abbuchungen bis zu einer Höhe von 50 Euro greift und nur genutzt werden kann, wenn der betroffene Kunde innerhalb von drei Monaten nach Abrechnung einen Einspruch einlegt. Bei der Bundesnetzagentur kann man einsehen, welche Mobilfunkprovider bereits mit bei dieser Selbstverpflichtung dabei sind und welche Bedingungen gelten.
Für Kunden entfällt zudem jetzt die vorschnelle Drohung, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Forderung den Anschluss gesperrt zu bekommen.
Siehe auch:
- eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Das heißt, dass betrügerische Abos künftig nicht mehr ohne Zutun oder Wissen des Kunden "abgeschlossen" werden können. Bei Abonnements setzt die Regelung zudem den zwingenden Einsatz des Redirects voraus, womit der Abschluss nur über die Seite des Mobilfunkanbieters möglich wird. Für seriöse Anbieter ist das kein Problem.
Diese Anbieter sind bei der Geld-Zurück-Garantie dabei
Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter
Neben diesen Maßnahmen für einen sicheren Abschluss eines Abonnements gibt es noch eine so genannte Geld-Zurück-Garantie. Diese können Kunden an den Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen ins Spiel bringen.Die Mobilfunkanbieter müssen bei Beanstandungen genauestens prüfen, ob die Forderung wirklich berechtigt ist. Bei der Geld-Zurück-Garantie handelt es sich allerdings um eine Selbstverpflichtung im Rahmen des neuen Kombinationsmodells. Es gelten zudem strenge Regelungen, wobei die Geld-Zurück-Garantie zunächst auch nur für Abbuchungen bis zu einer Höhe von 50 Euro greift und nur genutzt werden kann, wenn der betroffene Kunde innerhalb von drei Monaten nach Abrechnung einen Einspruch einlegt. Bei der Bundesnetzagentur kann man einsehen, welche Mobilfunkprovider bereits mit bei dieser Selbstverpflichtung dabei sind und welche Bedingungen gelten.
Für Kunden entfällt zudem jetzt die vorschnelle Drohung, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Forderung den Anschluss gesperrt zu bekommen.
Siehe auch:
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