Nintendo eShop: Stornierverbot bei Vorbestellungen ist rechtens

Der Online-Shop des Videospielkonzerns Nintendo steht seit einer Weile im Visier der EU-Verbraucherschützer. Konkret geht es dabei darum, dass man vorbestellte Spiele im eShop nicht stornieren kann. Dagegen gab es Klagen, doch das Gericht stellte sich auf die Seite Nintendos.
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Der Fall geht auf die Beschwerde norwegischer Verbraucherschützer zurück, dort kam man zur Ansicht, dass diese Verweigerung einer Stornierung beim Vorbestellen gegen geltendes Recht der Europäischen Union verstoße. Dem schlossen sich die deutschen Ver­brau­cher­schü­tzer vom vzbv an, auch deshalb, weil die dazugehörige Klage in Deutschland vor Gericht kam. Das liegt daran, dass Nintendo seinen europäischen Hauptsitz in Frankfurt am Main hat.

Kunden verzichten beim Vorbestellen per Häkchen

Laut Eurogamer haben europäische Kunden grundsätzlich das Recht, eine Vorbestellung zu stornieren. Allerdings muss man im Fall des eShops ein Häkchen setzen, über das man auf dieses Recht verzichtet und zustimmt, dass die Erfüllung der Verpflichtung seitens Nintendo bereits vor dem Ende der Vorbestellphase beginnt.

Damit meint Nintendo den Umstand, dass man Spiele vor der Veröffentlichung als Preload auf die Endgeräte losschickt. Dieses Vorausladen sah das Frankfurter Gericht als ausreichend für die Erfüllung des Kaufvertrags an. Ende des Vorjahres gab es dazu Anhörungen, die Entscheidung wurde bereits im Dezember gefällt, doch erst jetzt veröffentlicht.

Berufung läuft bereits

Die Verbraucherschützer sind allerdings nach wie vor der Meinung, dass ein Game nicht tatsächlich "gekauft" ist, bevor man es nicht auch wirklich spielen kann. Sowohl vzbv als auch die norwegischen Konsumentenschützer haben gegen die Entscheidung berufen. Der Fall wird in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt werden, allerdings kann es bis zu eineinhalb Jahre dauern, bis es dazu ein Urteil gibt.
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