Ich nix verstehen: Laut Urteil muss Facebook doch Deutsch können

In einer Auseinandersetzung mit einem Deutschen hatte Facebook darauf bestanden, dass Dokumente ins Englische übersetzt werden müssen. Ein Gericht hat jetzt geurteilt: Die Forderung nach einer Übersetzung ist nicht zulässig, der Konzern muss auch Deutsch verstehen.

Die "Ich verstehe leider nicht"-Ausrede ist nach einem Urteil nicht zulässig

Facebook ist dafür bekannt, juristische Winkelzüge zu nutzen, um Verfahren beispielsweise in die Länge zu ziehen - damit ist das Unternehmen natürlich nicht allein. In einem aktuellen Fall hat der Konzern aber wohl kein Glück mit der Wahl der Mittel, die in einer Aus­ei­nan­der­set­zung mit einem deutschen Nutzer gewählt wurden. Wie der Stern berichtet, hat das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf geurteilt, dass das Unternehmen nicht darauf bestehen kann, dass ihm zugesandte Schriftstücke vom Deutschen ins Englische übersetzt werden müssen. Infografik: Nur Facebook wird von den Big Five öfter negativ als positiv gesehenNur Facebook wird von den Big Five öfter negativ als positiv gesehen Der Rechtsstreit hatte dabei mit einer einstweiligen Verfügung seinen Anfang genommen, die ein Düsseldorfer im September 2018 vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Facebook erwirkt hatte. Der Inhalt: Facebook darf den Mann nicht für das Einstellen eines bestimmten Textes auf seiner Plattform sperren, auch das Löschen des Beitrags ist nicht zulässig. Nach seinem juristischen Erfolg hatte der Mann die entsprechende Verfügung, die natürlich in Deutsch verfasst war, an Facebooks Europazentrale in Irland zugestellt.

Facebook kann deutsch

Facebooks Reaktion: Das Unternehmen versuchte geltend zu machen, dass es den Inhalt der Verfügung auf Deutsch nicht ver­stehen und ihr deshalb auch nicht nachkommen könne, bis eine Übersetzung ins Englische vorliege. Das Düsseldorfer OLG widerspricht dieser Ansicht in seinem Urteil vehement: Demnach könne sich ein Unternehmen in Bezug auf Sprachkenntnisse nicht auf den Firmensitz beziehen, vielmehr sei die Organisation des gesamten Unternehmens ausschlaggebend. Da Facebook seine Plattform in Deutschland in deutscher Sprache betreibt und auch vertragliche Dokumente in Deutsch vorhält, sei davon auszugehen, dass der Konzern grundsätzlich entsprechende sprachliche Kenntnis hat.

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