Digital-Modul wird bei neuen Radios im kommenden Jahr zur Pflicht
Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingeführt. Demnach dürfen nun in Deutschland ab dem 21. Dezember 2020 nur noch höherwertige Radiogeräte mit UKW-Empfang verkauft werden, die zusätzlich entweder DAB+ oder Internet-Radiosender per WLAN empfangen können. Später wären auch Geräte mit 5G-Broadcast möglich, wenn dieses Verfahren irgendwann in der Praxis ankommt.
Als höherwertige Geräte gelten dann Autoradios, Module von HiFi-Anlagen oder eigenständige Geräte, die über eine RDS-Funktion verfügen - also den Namen des aktuellen Senders auf einem Display anzeigen können. Ausgenommen bleiben somit einfachste Radios, bei denen die gewünschte Frequenz weiterhin mit einem Drehrädchen gesucht und auf einer Skala angezeigt wird.
Für die Annahme der entsprechenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes stimmten im Bundestag die Regierungsfraktionen von Union und SPD, sowie die Oppositions-Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Eigentlich war die Novelle schon früher geplant, doch klappte es in der vorhergehenden Legislaturperiode terminlich nicht mehr. Einzuführen war sie vom Gehalt her ohnehin, da damit eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird.
Eine entsprechende Regelung wird jetzt durch eine Als höherwertige Geräte gelten dann Autoradios, Module von HiFi-Anlagen oder eigenständige Geräte, die über eine RDS-Funktion verfügen - also den Namen des aktuellen Senders auf einem Display anzeigen können. Ausgenommen bleiben somit einfachste Radios, bei denen die gewünschte Frequenz weiterhin mit einem Drehrädchen gesucht und auf einer Skala angezeigt wird.
Ausnahmen gibt es
Eine weitere Ausnahme gibt es für Produkte, bei denen der Radioempfang nicht im Vordergrund dessen steht, weshalb sie von einem Nutzer gekauft werden. Das gilt beispielsweise für Bluetooth-Lautsprecher oder Soundbars, in die als Nebenfunktion noch ein UKW-Empfänger eingebaut ist. Hier geht man davon aus, dass diese Geräte ohnehin als Erweiterung für andere Systeme, die digitales Radio empfangen können, erworben werden.Für die Annahme der entsprechenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes stimmten im Bundestag die Regierungsfraktionen von Union und SPD, sowie die Oppositions-Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Eigentlich war die Novelle schon früher geplant, doch klappte es in der vorhergehenden Legislaturperiode terminlich nicht mehr. Einzuführen war sie vom Gehalt her ohnehin, da damit eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird.
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Christian Kahle
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