Probleme mit Internet-Anbindungen ziehen sich oft über Wochen hin

Ausfälle oder andere Probleme bei den Internet-Anbindungen können passieren. Problematisch wird es, wenn die Störungen länger anhalten und die Kunden kaum etwas zu ihren Gunsten tun können. Und das ist noch immer viel zu oft der Fall.
Eine repräsentative Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), die dem Tagesspiegel vorab vorliegt, kam zu dem Ergebnis, dass ein gutes Drittel der Internet-Nutzer binnen der letzten zwei Jahre mit Ausfällen oder anderen Störungen wie Performance-Problemen oder fehlerhaften Konfigurationen auf Provider-Seite zu kämpfen hatten. In der Hälfte der Fälle dauerte es dann teilweise länger als vier Wochen, bis wieder ein Normalbetrieb möglich war.

Das Problem ist aktuell die relative Machtlosigkeit der Verbraucher. Sie können lediglich Fristen setzen und im schlimmsten Fall kündigen - was angesichts dessen, dass auch die Konkurrenz kaum besser ist oder oft genug gar keine Alternativen zur Verfügung stehen, kaum Vorteile bringt. Und die Provider werden durch den Wegfall einzelner Kunden kaum dazu gebracht, sich deutlich stärker zu engagieren.

VZBV fordert Recht auf Schadensersatz

Daher beschränken sich die meisten Kunden damit, immer wieder beim Anbieter der Netzanbindung nachzufragen. Laut den VZBV-Daten haben 29 Prozent der Nutzer dreimal oder mehr angerufen oder geschrieben, bis sich irgendwann etwas änderte. "Es kann nicht sein, dass die Internetverbindung wochenlang wiederholt ausfällt und Verbraucher ständig auf die Anbieter zugehen müssen, damit sie wieder funktioniert", kommentierte Dennis Romberg vom VZBV-Team "Marktwächter Digitale Welt" gegenüber der Zeitung die Lage.

Die Verbraucherschützer fordern angesichts der großen Bedeutung von funktionierenden Internet-Zugängen in der heutigen Zeit, dass die Verbraucherrechte auf Gesetzesebene gestärkt werden. So schlagen sie vor, dass im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben wird, dass eine Störung binnen eines Tages zu beheben ist. Falls das nicht passiert, sollen die Nutzer ein Anrecht auf Schadensersatz haben.

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