Du zahlst mehr: Hinweispflicht zu personalisierten Online-Preisen kommt
Gute Nachrichten für Kunden von Online-Händlern: Das EU-Parlament hat ein Verordnungspaket beschlossen, das Anbieter dazu verpflichtet, besser auf personalisierte Angebote hinzuweisen und ihre Bewertungsverfahren zu erläutern. Wenn der EU-Ministerrat seinen Segen erteilt, müssen nationale Regelungen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt sein.
Der Richtlinienentwurf sieht demnach vor, dass sowohl Online-Händler und Marktplätze als auch Vergleichsdienste dazu verpflichtet werden, Nutzer darauf hinzuweisen, wenn Preise personalisiert dargestellt sind. Darüber hinaus muss nach diesen neuen Regeln für Verbraucher klar ersichtlich sein, welche Parameter zur Sortierung von Ergebnislisten bei Suchanfragen angewendet wurden.
Wie das Europäische Parlament in seiner Mitteilung schreibt, soll für Kunden auf Online-Marktplätzen auch endlich klar ersichtlich werden, von wem die angebotenen Waren tatsächlich gekauft werden. Die Anbieter wären damit dazu verpflichtet, genau zu kennzeichnen, ob der Verkauf durch "Händler, sie selbst oder eine Privatperson" erfolgt. "Dieses Paket startet Verbraucherrechte für das Internetzeitalter neu", so der britische Abgeordnete Daniel Dalton. Im nächsten Schritt muss der EU-Ministerrat zustimmen, nach Beschluss bleiben Mitgliedsstaaten 24 Monate zur nationalen Umsetzung.
Personalisierte Preise und Ergebnislisten für Nutzer verständlicher
Online-Anbieter nutzen eine ganze Reihe von Kriterien, um potenziellen Kunden personalisierte Angebote anzuzeigen - Das kann beispielsweise dazu führen, dass man auf einem Gerät höhere Preise angezeigt bekommt als auf anderen Systemen. Wie heise jetzt in einem Bericht schreibt, hat das EU-Parlament beschlossen, durch eine Reform der Verbraucherschutzvorschriften hier Anbieter zu mehr Transparenz zu verpflichten.Der Richtlinienentwurf sieht demnach vor, dass sowohl Online-Händler und Marktplätze als auch Vergleichsdienste dazu verpflichtet werden, Nutzer darauf hinzuweisen, wenn Preise personalisiert dargestellt sind. Darüber hinaus muss nach diesen neuen Regeln für Verbraucher klar ersichtlich sein, welche Parameter zur Sortierung von Ergebnislisten bei Suchanfragen angewendet wurden.
Bewertungen im Visier
Die neuen Richtlinien nehmen die Anbieter auch bei Verbraucherbewertungen in die Pflicht. So müssen Händler seriöse und stichhaltige Anhaltspunkte liefern können, warum eine Bewertung als echt dargestellt wird. Geschieht dies nicht, müssen sie befürchten, sich dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs auszusetzen. Darüber hinaus wird ebenfalls als Irreführung definiert, wenn bezahlte Produktplatzierungen nicht klar als solche gekennzeichnet sind.Wie das Europäische Parlament in seiner Mitteilung schreibt, soll für Kunden auf Online-Marktplätzen auch endlich klar ersichtlich werden, von wem die angebotenen Waren tatsächlich gekauft werden. Die Anbieter wären damit dazu verpflichtet, genau zu kennzeichnen, ob der Verkauf durch "Händler, sie selbst oder eine Privatperson" erfolgt. "Dieses Paket startet Verbraucherrechte für das Internetzeitalter neu", so der britische Abgeordnete Daniel Dalton. Im nächsten Schritt muss der EU-Ministerrat zustimmen, nach Beschluss bleiben Mitgliedsstaaten 24 Monate zur nationalen Umsetzung.
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