EuGH-Gutachten vorab bekannt:
Keine Telefon-Pflicht für Amazon
Im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Amazon aufgrund der vom Onlinehändler nicht direkt dargebotenen telefonischen Kontaktmöglichkeit ist nun ein Gutachten vorab bekannt geworden. Demnach bräuchte Amazon beim Telefon-Support nicht nachbessern.
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Der Bundesgerichtshof befand, dass die Richtlinie im Verbraucherschutz-Gesetz nicht eindeutig ist, was das Angebot eines einfach zu kontaktierenden Telefon-Supports bei Online-Händlern angeht und hatte das Verfahren zur Klärung an den EuGH weitergegeben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird aller Voraussicht nach im März seine Entscheidung verkünden - aber es gibt nun einen Bericht eines Gutachters, der die Auffassung der deutschen Verbraucherschützer nicht teilt.
Zwar könne man das nicht für Amazon so sehen, aber generell wären ansonsten besonders kleinere Online-Händler benachteiligt, wenn sie viel Aufwand in verschiedene Kontaktangebote stecken müssten.
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Reicht ein Rückruf-Service?
Müssen Online-Händler - allen voran Amazon, gegen die sich die Klage richtet - auf ihrer Webseite eine Support-Rufnummer anbieten, unter der Kunden das Unternehmen erreichen können oder genügen andere Kontaktmöglichkeiten, wie zum Beispiel Rückruf-Service und Email-Kontaktformulare? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der EuGH, nachdem die von dem Verbraucherzentrale Bundesverband eingereichte Klage gegen Amazon Ende 2017 vom Bundesgerichtshof ausgesetzt wurde.Der Bundesgerichtshof befand, dass die Richtlinie im Verbraucherschutz-Gesetz nicht eindeutig ist, was das Angebot eines einfach zu kontaktierenden Telefon-Supports bei Online-Händlern angeht und hatte das Verfahren zur Klärung an den EuGH weitergegeben.
Amazons Telefonnummer findet man nicht so leicht
Laut Verbraucherzentrale müssen Online-Anbieter Kunden vor Vertragsabschluss klar und verständlich darüber informieren, wie sie schnell und effizient Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen können. "Nach deutschem Recht gehört dazu die Angabe einer Telefonnummer und ‘gegebenenfalls' einer Faxnummer sowie einer E-Mailadresse", so die Verbraucherzentrale. Eine Telefonnummer findet man im Fall von Amazon aber nicht so ohne Weiteres, man wird stattdessen auf andere Kontaktmöglichkeiten verwiesen.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird aller Voraussicht nach im März seine Entscheidung verkünden - aber es gibt nun einen Bericht eines Gutachters, der die Auffassung der deutschen Verbraucherschützer nicht teilt.
Auflistungen sind nur beispielhaft
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Giovanni Pitruzzella, erklärte laut dem Bericht des ZDF, Online-Händler wie Amazon müssten nicht per Telefon erreichbar sein. Die Auflistung der Kontaktwege im Gesetz sei nur beispielhaft. Wichtig sei, dass Firmen schnell erreichbar seien und ein Kunde Kontaktinformationen ohne Problem einsehen könne; in welcher Form und wie sie solch ein Supportangebot umsetzen sei nur zweitrangig.Zwar könne man das nicht für Amazon so sehen, aber generell wären ansonsten besonders kleinere Online-Händler benachteiligt, wenn sie viel Aufwand in verschiedene Kontaktangebote stecken müssten.
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