Flixbus will Urteil gegen PayPal-Zusatzgebühr nicht akzeptieren
Gegen das Münchner Bus-Unternehmen Flixbus ist Ende vergangenen Jahres ein Urteil ergangen, nach dem das Unternehmen keine Zusatz-Gebühren für Bezahlungen mit Paypal und Sofortüberweisung verlangen darf. Das Urteil hatte Signalwirkung. Jetzt hat Flixbus Berufung eingelegt.
Infografik: Die Vor- und Nachteile des Instant Payments
Die Wettbewerbszentrale hatte Flixbus für die Erhebung der Zusatzgebühren beim Bezahlen eines Bustickets mit Paypal oder Sofortüberweisung abgemahnt. Die Wettbewerbszentrale hat das Verfahren dabei in ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft angestoßen. Der Streit ging vor Gericht. Im Dezember fiel das Urteil: Das Landgericht München I bestätigte dabei die Auffassung der Wettbewerbszentrale und untersagte die Erhebung einer Zusatzgebühr für Paypal.
Zugrunde liegt dabei eine EU-Richtlinie, die seit 2018 den Aufschlag von Gebühren bei bestimmten Zahlungsmethoden untersagt. Die Regelung ist seit dem 13. Januar 2018 in Kraft.
Nun hat Flixbus gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bestätigt, dass man Berufung gegen das Urteil eingelegt hat (via Handelsblatt). Soweit bekannt ist, wehrt sich das Unternehmen jetzt aber nur gegen das Verbot der Paypal-Gebühr - dabei hatte man bei Flixbus schon auf die Erhebung einer Zusatzgebühr für die Zahlung per Paypal verzichtet.
Für die Wettbewerbszentrale geht es dabei um die Erlangung der Rechtssicherheit für Kunden und Konkurrenten. Die Wettbewerbszentrale hatte es als Grundsatzurteil bezeichnet, von dem Kunden auch in anderen Bereichen profitieren könnten.
Infografik: Die Vor- und Nachteile des Instant Payments
Die Wettbewerbszentrale hatte Flixbus für die Erhebung der Zusatzgebühren beim Bezahlen eines Bustickets mit Paypal oder Sofortüberweisung abgemahnt. Die Wettbewerbszentrale hat das Verfahren dabei in ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft angestoßen. Der Streit ging vor Gericht. Im Dezember fiel das Urteil: Das Landgericht München I bestätigte dabei die Auffassung der Wettbewerbszentrale und untersagte die Erhebung einer Zusatzgebühr für Paypal.
Zugrunde liegt dabei eine EU-Richtlinie, die seit 2018 den Aufschlag von Gebühren bei bestimmten Zahlungsmethoden untersagt. Die Regelung ist seit dem 13. Januar 2018 in Kraft.
Flixbus bestätigt Berufung gegen das Urteil
Flixbus hatte sich gegen die Abmahnung gewehrt, denn das Unternehmen ging davon aus, dass die Zahlung mit Paypal nicht unter die Richtlinie fällt - anders als zum Beispiel das Bezahlen per Kreditkarte.Nun hat Flixbus gegenüber der Nachrichtenagentur dpa bestätigt, dass man Berufung gegen das Urteil eingelegt hat (via Handelsblatt). Soweit bekannt ist, wehrt sich das Unternehmen jetzt aber nur gegen das Verbot der Paypal-Gebühr - dabei hatte man bei Flixbus schon auf die Erhebung einer Zusatzgebühr für die Zahlung per Paypal verzichtet.
Grundsatzurteil
Das Urteil um die Paypal-Zusatzgebühr hatte Signalwirkung, denn es betrifft nicht nur Flixbus allein.Für die Wettbewerbszentrale geht es dabei um die Erlangung der Rechtssicherheit für Kunden und Konkurrenten. Die Wettbewerbszentrale hatte es als Grundsatzurteil bezeichnet, von dem Kunden auch in anderen Bereichen profitieren könnten.
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