Aus für Datensammler? iOS-Apps benötigten eine Datenschutzerklärung
Mit Stichtag 3. Oktober verpflichtet Apple Entwickler, für alle Apps auch Datenschutzerklärungen bereitzustellen. Ein Link zu einer Erklärung genügt demnach, dafür benötigen aber alle Anwendungen Erklärungen, die Apples "Privacy Policy" entsprechen.
Apple hat im Rahmen der Neuregelung der europäischen GDPR-Verordnungen zu Beginn dieses Jahres bereits erste Änderungen für Apps festgelegt, um der Datenschutzgrundverordnung zu entsprechen. Auch die ab dem 3. Oktober geltenden neuen App Store Richtlinien zielen auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung. Wie das Online-Magazin The Verge berichtet, dürften die Änderungen nicht nur "kosmetischer Natur" sein, sondern iOS-Nutzern auch tatsächlich mehr Schutz ihrer Daten und bessere Kontrolle über die Verwendung der gesammelten Daten bringen.
Der Nutzer kann den Link zur Datenschutzerklärung dann auf dem iPhone oder iPad antippen, in Safari öffnen und lesen.
In den Datenschutzrichtlinien muss genau angegeben werden, welche Daten eine App auf welche Weise sammelt und wie diese verwendet werden. Zudem wird auch eine Erklärung verlangt, wie ein Nutzer seine Einwilligung widerrufen und die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen kann. Siehe auch:
Datenschutzerklärungen werden Pflicht
Apple hatte die Änderungen bereits in der vergangenen Woche in einer Mitteilung an die Entwickler über App Store Connect kommuniziert. Das Unternehmen verlangt demnach nun zwingend, dass alle neuen Anwendungen und alle eingereichten Updates einen Link zu den Datenschutzrichtlinien ihrer Entwickler in den App-Metadaten enthalten.Der Nutzer kann den Link zur Datenschutzerklärung dann auf dem iPhone oder iPad antippen, in Safari öffnen und lesen.
Schonfrist für alte Apps
Apple wird bestehende Anwendungen nicht aus dem Store werfen, aber jedes zukünftige Update muss sicherstellen, dass eine URL zur Datenschutzrichtlinie gesetzt ist. Bei Apps, die Verkäufe anbieten war das übrigens schon länger verpflichtend, doch nun gilt es auch für Anwendungen, die sich nicht einmal mit dem Internet verbinden, heißt es.In den Datenschutzrichtlinien muss genau angegeben werden, welche Daten eine App auf welche Weise sammelt und wie diese verwendet werden. Zudem wird auch eine Erklärung verlangt, wie ein Nutzer seine Einwilligung widerrufen und die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen kann. Siehe auch:
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