Apple scheitert mit Klage gegen unautorisierte iPhone-Reparaturfirma

Apple hat sich gegen einen norwegischen Smartphone-Reparatur­spe­zia­lis­ten gestellt, der iPhones repariert und dafür Ersatzteile aus Asien bezieht. Der iPhone-Hersteller scheiterte jetzt mit einer Marken­rechts­klage, die Norweger können ihr Geschäft weiter betreiben. Die Klage ist ein weiteres Kapitel in Apples Bemühungen Fremdreparaturen für iPhones zu boykottieren, berichtet das Onlinemagazin Motherboard. In Gang gesetzt wurde die Klage, nachdem der norwegische Zoll eine Lieferung an den Reparaturspezialisten PCKompaniet untersucht hatte. Es handelte sich um fast 70 Displays für das iPhone 6 und iPhone 6s, die die PCKompaniet von einem Lieferanten bestellt hatte, der die Displays als refurbished angeboten hatte. Es handelt sich dabei um originale Teile, die aus iPhones ausgebaut wurden und so als überholte Ersatzteile in Asien angeboten werden.


Da die PCKompaniet kein offizieller Apple-Partner ist, bleibt kein anderer Weg, als Ersatzteile über den Graumarkt zu beziehen.

Originale Teile

Der Lieferant aus Hong Kong hatte das Apple-Logo unkenntlich gemacht - was dem Zoll aufgefallen war und er die Teile schlicht für Nachahmungen hielt und sich an das iPhone-Unternehmen in Cupertino wendete. Dass das Apple-Logo unkenntlich gemacht wird, ist für den Ausgang des Falles von entscheidender Wichtigkeit gewesen.

Apple verlangte daraufhin in einem Schreiben, dass die Verwendung von nicht offiziell via Apple eingekauften iPhone-Displays zu Reparaturzwecken beendet werde.

Zusätzlich sollte eine Zahlung von umgerechnet rund 2.900 Euro an Apple erfolgen. Die PCKompaniet wollte sich darauf nicht einlassen. Apple reichte als Antwort eine Markenrechtsklage gegen die PCKompaniet ein, da das Apple-Logo verwendet wurde.

Das Gericht entschied, dass das norwegische Gesetz "einer norwegischen Reparaturfirma nicht verbietet, mobile Bildschirme von asiatischen Herstellern zu importieren, die zu 100 Prozent kompatibel und völlig identisch mit Apples eigenen iPhone-Bildschirmen sind". Einzige Maßgabe dabei ist jedoch, dass nicht mit Apple oder dem Apple Logo für die Reparatur geworben werde, um einen falschen Eindruck der geschäftlichen Beziehung zu erwecken, so das Gericht. Apple will gegen das Urteil Einspruch einlegen, heißt es. Für den Anwalt der PCKompaniet ist dabei klar, dass Apple damit scheitern muss. Apple sei schließlich nach dem Verkauf nicht mehr im Besitz des Produkts und könne daher nicht mehr darüber bestimmen.

Siehe auch:
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