Vodafone fährt im TV-Kabel Netzsperren gegen Kinox.to hoch
Der Telekommunikationskonzern Vodafone unterbindet aktuell die Zugriffe eines Teils seiner Kunden auf das Streaming-Portal Kinox.to. Das Unternehmen sieht sich hier aufgrund gerichtlicher Entscheidungen genötigt, eine Sperr-Infrastruktur zum Einsatz zu bringen, wie sie in den letzten Jahren hierzulande eigentlich stets verhindert wurde.
Betroffen sind aktuell Nutzer, die einen Internet-Zugang über das TV-Kabelnetz Vodafones verwenden. Nachdem das Thema am Wochenende auf Twitter diskutiert wurde, ergaben Anfragen bei Vodafone, dass eine entsprechende Blockade seit Beginn des Monats besteht. Hintergrund dessen sei eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht München auf Antrag der Constantin Film erlassen hat.
Anwender, die über Vodafones Kabelanschluss auf Kinox.to zugreifen wollen, landen nun in der Regel auf einer Seite des Providers, auf der ihnen mitgeteilt wird: "Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar." Allerdings handelt es sich bei der ganzen Sache um eine simple DNS-Umleitung, die sich durch die Konfiguration eines anderen DNS-Servers einfach umgehen lässt.
Das bekommen Nutzer zu sehen.
Vodafone selbst will sich zu der ganzen Sache nicht weiter äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Die Sperranweisung dürfte allerdings eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Grundlage haben, die in der Blockade keinen Eingriff in die Rechte der Nutzer sieht. Allerdings fassen andere Experten dies sehr wohl als Eingriff in das Fernmeldegeheimnis auf. Allerdings ist die Diskussion bisher noch nicht bis in abschließende Instanzen - wie beispielsweise den EuGH, getragen worden.
Mehr zu den Vorgängen um Kinox.to:
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Anwender, die über Vodafones Kabelanschluss auf Kinox.to zugreifen wollen, landen nun in der Regel auf einer Seite des Providers, auf der ihnen mitgeteilt wird: "Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar." Allerdings handelt es sich bei der ganzen Sache um eine simple DNS-Umleitung, die sich durch die Konfiguration eines anderen DNS-Servers einfach umgehen lässt.
Das bekommen Nutzer zu sehen.
Netzsperren reloaded
Entsprechende Sperrmechanismen konnten hierzulande politisch nicht einmal durchgesetzt werden, als sie sich noch gegen kinderpornographische Inhalte richten sollten. Dass nun nicht nur ein konkreter illegal angebotener Inhalt, sondern gleich ein ganzes Portal aus urheberrechtlichen Gründen weggeblockt wird, stellt in diesem Zusammenhang natürlich eine ziemlich pikante Sache dar.Vodafone selbst will sich zu der ganzen Sache nicht weiter äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Die Sperranweisung dürfte allerdings eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Grundlage haben, die in der Blockade keinen Eingriff in die Rechte der Nutzer sieht. Allerdings fassen andere Experten dies sehr wohl als Eingriff in das Fernmeldegeheimnis auf. Allerdings ist die Diskussion bisher noch nicht bis in abschließende Instanzen - wie beispielsweise den EuGH, getragen worden.
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