Österreich: Netzsperren für Torrent- & Streaming-Seiten gefallen
Infografik: Streaming verändert TV-Nutzung
Bisher galt im Grunde eine Regelung, die durch ein Urteil im Verfahren rund um die Seite Kino.to im Jahr 2014 entstand. Diese etablierte im Kern ein "Sperren auf Zuruf". Die Medienindustrie konnte infolge dessen formlos eine Seite benennen, die die Provider dann zu sperren hatten. Dass das Angebot tatsächlich illegal war, musste nicht belegt werden. Das brachte die ISPs letztlich in eine komplizierte Situation.
"Wie prekär die ganze Angelegenheit ist, zeigt sich nicht nur dadurch, dass die Provider durch die Sperraufforderungen der Rechteinhaber gegen deren Willen in die Richterrolle gedrängt werden. Sie laufen, sofern sie zum Beispiel den kürzlich von den Filmproduktionsunternehmen versandten relativ formlosen Aufforderungen entsprechen, auch noch Gefahr, gegen Artikel 3 der Verordnung zum Digitalen Binnenmarkt zu verstoßen, die auch die Netzneutralität regelt", erklärte Maximilian Schubert, Generalsekretär des österreichischen Provider-Branchenverbandes ISPA.
Panikreaktion der Medienbranche
Ausgestanden ist die Sache damit aber wohl noch nicht. Durch den aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichtes ist die Sperrverfügung gegen Seiten wie thepiratebay.se, isohunt.to, h33t.to und 1337x.to zwar erst einmal aufgehoben. Doch selbst im Anschluss an die neue Entscheidung gingen noch diverse Sperraufforderungen bei den Providern ein, darunter für movie4k.tv, movie.to, movie2k.pe und kinox.tv.Schubert sieht darin eine Panikreaktion der Medienbranche. "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Rechteinhaber nun ihre Felle hinwegschwimmen sehen und daher versuchen den Druck auf die Provider neuerlich zu erhöhen und die eigene Verantwortung abzuwälzen, anstatt den Ausgang der derzeit anhängigen Verfahren abzuwarten", sagte er.
Netzsperren auf EU-Ebene Theoretisch möglich, aber...
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