Klage gegen Lenovo wegen vorinstalliertem Windows
Kamp hatte sich ein Thinkpad T400s gekauft, auf dem Windows Vista vorinstalliert war. Bei der Inbetriebnahme wurde er aufgefordert, die EULA von Microsoft zu aktzeptieren. Darin wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Nutzer an den Hersteller wenden kann, wenn er Windows nicht verwenden will und stattdessen sein Geld zurückerhalten will.
Da sich Lenovo weigert, den Betrag zu erstatten, hat er nun eine Klage vor einem dänischen Gericht eingereicht. Lenovo argumentiert, dass der Kunde ein Paket aus Hard- und Software erworben hat. Möchte er die Software nicht nutzen, so muss er das gesamte Paket zurückgeben. Darauf wollte sich Kamp jedoch nicht einlassen.
Laut dänischem Recht wird bei derartigen Klagen, bei denen es nur um einen geringen Streitwert geht, versucht auf ein Urteil zu verzichten. Deshalb verweist Kamp auf ähnliche Urteile in Frankreich und Italien. Dort wurden HP und Acer dazu verurteilt, den Notebook-Käufern den Preis für Windows zu erstatten.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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